P-Konto: Wie hilft ein Pfändungsschutzkonto bei Kontopfändung?
P-Konto – vom Pfändungskonto profitieren
Dem deutschen Recht zufolge definiert die Kontopfändung eine Unterkategorie der Zwangsvollstreckung. Gläubiger sind in der Lage mithilfe eines gerichtlich erwirkten Beschlusses, Guthaben auf Bankkonten zu pfänden. Als Adressat gilt die zuständige Bank, dennoch muss der Pfändungsbeschluss dem Kreditinstitut und dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden.
Ab Zugang des Bescheides stehen dem Schuldner vier Wochen zur Verfügung, die er zur Inanspruchnahme des Pfändungsschutzes nutzen kann – sonst bleibt das Girokonto gesperrt und Gläubiger erhalten nach Ablauf dieser Frist entweder die gesamte Höhe des geforderten Betrages oder in regelmäßigen Abständen jene Summen, die abgeschöpft werden können. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt – auch Sozialleistungen sind pfändbar!
Handelt der Betroffene innerhalb dieser vierwöchigen Schutzfrist, wird der Pfändungsschutz rückwirkend genehmigt und Gelder in einer ohnehin angespannten finanziellen Situation vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.
Besonderheiten & Vorteile
• Automatischer Schutz des Kontoguthabens bis 1.178,59 Euro (ab 1. Juli 2019)
• P-Konto Umwandlung in max. vier Banktagen
• Kostenlose Umwandlung von Girokonto in P-Konto
• Erhöhung des Basisfreibetrages gegen Nachweis (Kindergeld, Unterhalt, einmalige Sozialleistungen etc.)
So einfach funktioniert das P-Konto
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, ermöglicht es Schuldnern im Falle einer Pfändung weiterhin am herkömmlichen Zahlungsverkehr teilzunehmen, um so die monatlichen Verpflichtungen wie Stromkosten, Lebensmittel und Miete begleichen zu können. Der Pfändungsfreibetrag bewegt sich im gesetzlich festgelegten Rahmen von derzeit 1.178,56 Euro (die nächste Anpassung der Pfändungsschutzbeträge ist für den 01. Juli 2021 vorgesehen). Alle über diesen Basisfreibetrag hinausgehende Zahlungseingänge werden monatlich für betreffende Gläubiger reserviert und nach Ablauf einer rechtlich definierten Frist zur Verfügung gestellt. Eine natürliche Person darf lediglich ein Pfändungsschutzkonto führen oder muss bei einem Wechsel des Bankinstituts ein bereits bestehendes P-Konto deaktivieren.
Ihr rechtlicher Anspruch auf Schutz
Nach Paragraf 850k Abs. 7 der ZPO (Zivilprozessordnung) wurde im Jahre 2010 vom Bundesgerichtshof ein rechtlicher Anspruch auf eine Kontoumwandlung festgestellt. Keine Bank darf diesem Ansuchen widersprechen und ist nicht befugt für den Vorgang eine gesonderte Gebühr zu erheben. Wird der Pfändungsschutz aktiviert, steht dem Kontoinhaber umgehend zumindest der aktuelle Sockelpfändungsfreibetrag zur Verfügung.
Die Begleichung von monatlich existenziellen Zahlungsverpflichtungen wird mithilfe des P-Kontos erstmal völlig reibungslos durchgeführt. Individuelle Erhöhungen von Freibetragsgrenzen bei Bezug von Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen müssen vom Kontoinhaber mittels entsprechender Bescheinigung gesondert beantragt werden. Nur in diesem Fall darf das Bankinstitut eine Anpassung der Höhe nach vornehmen. In der Regel wird der geltende Freibetrag für die Dauer von einem Jahr vermerkt – danach muss eine erneute Bescheinigung vorgelegt werden, ob man weiterhin Kindergeld oder Sozialleistungen bezieht oder aktuell Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
• Pfändungsfreibetrag 1.178,56 Euro
• Steigerung bei einer unterhaltspflichtigen Person auf 1.622,16 Euro (+ 443,57 Euro)
• 2 unterhaltspflichtige Personen 1.869,28 Euro (+ 247,12 Euro)
• 3 unterhaltspflichtige Personen 2.116,40 Euro (+247,12 Euro)
P-Konto beantragen: Wie reagiert die Schufa?
Der Gesetzgeber hat die Schufa Holding AG dazu berechtigt, Daten zum P-Konto von Banken zu erhalten und darf diese explizit nur an Banken weitergeben. Im Prinzip dient dieser Vorgang der Verhinderung von Missbrauch, da pro natürlicher Person lediglich ein Konto erlaubt ist. Bei Gemeinschaftskonten ist die Beantragung eines Pfändungsschutzkontos unzulässig. Zum Zweck der Überprüfung darf die Schufa Auskunft über ein bestehendes P-Konto erteilen.
Der sogenannte Schufa-Score ändert sich aufgrund einer Beantragung nicht. Der Pfändungsschutz hat keinerlei Auswirkung, denn er sagt nichts über die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kontoinhabers aus. Wie in anderen Fällen auch, kommt es nur zum Schufa-Eintrag, sofern die Zahlungsmoral des Kontoinhabers negativ auffällt oder ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss für das P-Konto vorliegt.
P-Konto Bescheinigung abholen
Als zertifizierter Schuldnerberater kennt David Loebert die Schwierigkeiten, in die Schuldner durch eine unerwartete Kontopfändung geraten können. Um Klarheit zu schaffen, erklärt er in einem persönlichen Beratungsgespräch, wann eine P-Konto Bescheinigung nach Paragraf 850k Abs. 5 ZPO benötigt wird, wo dieses Formular zu bekommen ist und welche Freibeträge nach der individuellen Situation berücksichtigt werden müssen.
Schuldenberatung ist Krisenmanagement – in wirklich dringenden Fällen setzt David Loebert auf Soforthilfe, um betroffenen Schuldnern einen größtmöglichen Zeitvorsprung zu verschaffen. Danach zählt Verhandlungsmanagement und explizites Knowhow. Eine frühe Beantragung des Pfändungsschutzkontos sichert, laut seiner Expertise, die Existenz – ganz ohne bedrohliche Szenarien.