Neue Rechtslage bei der Finanzierung von Immobilienkrediten durch die Corona-Pandemie (Covid-19)
geschrieben von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert
Immobilien, ob für den privaten Gebrauch (das eigene Traumhaus) oder als unternehmerische Investition. In beiden Fällen wird meist neben Eigenkapital auch Fremdkapital (zum Beispiel von Banken in Form von Krediten) benötigt.
Aufgrund der aktuellen Lage können Tilgungszahlungen schnell zu einer Existenz bedrohenden Belastung werden, da die Kredite nicht mehr durch die eigenen Einkünfte bedient werden können.
Jenen Investoren oder Privatpersonen, auf die das Szenario der wegbrechenden Einkünfte zutrifft, können auf Unterstützung der Bundesregierung zählen.
Seit dem 1. April 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen zum Schutz von Verbrauchern. Diese sogenannten Stundungsregelungen erlauben es Kreditnehmern ihre Tilgungszahlungen von April bis Juni 2020 komplett zu stunden – also auszusetzen. Ebenso gelten die Regelungen für bereits abgeschlossene Immobilienkredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Kreditnehmer, bzw. Eigentümer der Immobilie belegen kann, dass er aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie (Covid-19) Einnahmeausfälle zu beklagen hat. Eine weitere Voraussetzung ist die Gefährdung des angemessenen Lebensunterhaltes durch die Tilgungszahlungen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind tritt die Regelung in Kraft und die Darlehen können gestundet werden.
Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ihren Kreditgebern, um sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen. Sie sollten keinesfalls Ihre Zahlungen einstellen ohne davor Ihren Kreditgeber zu kontaktieren. Nur wenn beide Seiten einem Lösungsvorschlag zustimmen, bleiben rechtliche Konsequenzen aus (wie zum Beispiel eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie). Intension der gegenseitigen Abstimmung für das weitere Vorgehen ist es, wie und wann die gestundenen Zahlungen beglichen werden können. Bei einer Übereinkunft verlängert sich der Kredit automatisch um 3 Monate.
Achtung!
Durch eine Stundung fallen Ihre Schulden nicht einfach weg! Die Zahlungen werden lediglich nur aufgeschoben!
Eine andere Lösungsstrategie wäre auch einen Verkauf in Betracht zu ziehen. Bei dieser Möglichkeit gewähren die Banken in den meisten Fällen ein halbes Jahr Aufschub, um in diesem Zeitraum einen Käufer zu finden. Auch hier ist die genaue Absprache des Vorgehens mit Ihrem Kreditgeber von Nöten. Um einen Verkauf unter Druck zu verhindern sollte nicht zu lange gewartet oder gezögert werden. Ansonsten ist es schwer für die zu verkaufende Immobilie noch einen guten oder akzeptablen Preis zu erzielen.
Diese Entscheidung ist nicht leicht, deshalb möchten wir Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen und beraten, wann und ob ein Verkauf sinnvoll ist. Bei Fragen zögern Sie nicht und wenden Sie sich gerne an uns!
Um aus diesem finanziellen Dilemma zu kommen, ist eine weitere, weniger schwerwiegende Möglichkeit wie der Verkauf gegeben:Durch die Reduzierung der Kredittilgung soll Ihre finanzielle Belastung kurzfristig gesenkt werden. Nur wenige Kreditinstitute sind allerdings bereit eine Änderung des Tilgungssatzes zu vollziehen. Einen generellen Rechtsanspruch gibt es nicht. Auch hier gilt: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Kreditgeber auf!
Verlassen Sie sich nicht zu sehr auf die oben genannte Möglichkeit, da diese in den seltensten Fällen überhaupt möglich ist.
Bei jeglichen Fragen rund um das Thema Tilgungszahlungen und deren Stundung vereinbaren Sie gerne einen Termin, für ein individuelles Beratungsgespräch mit uns!
Denn unsere Beratungspraxis ist Ihre Lösung. Unsere Mission ist Ihr Erfolg.