Insolvenzverfahren
Kompetente Hilfe im Insolvenzverfahren
Die Privatinsolvenz ist für Betroffene manchmal das letzte Mittel, um die Schulden in den Griff zu bekommen. Verständlicherweise ist die Ausgangslage meistens belastend. Häufig scheuen sich Schuldner deswegen aus Scham und Angst davor, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Davon ist abzuraten, weil das Insolvenzverfahren jeden Bürger treffen kann. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke, wenn Sie sich der Situation stellen. Außerdem bietet es die großartige Chance, in Zukunft ein schuldenfreies Leben zu führen. Um die Belastung aufzufangen, ermöglicht der Gesetzgeber dieses Verfahren. Lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen. Ich stehe an Ihrer Seite!
Bei der Privatinsolvenz sind verschiedene Stufen voneinander zu unterscheiden. Zunächst wird bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren das sogenannte Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt. Bevor der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt werden kann, muss der Schuldner den Versuch unternehmen, eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern herbeizuführen. Eine professionelle Aufarbeitung kann den entscheidenden Unterschied ausmachen. Immerhin möchten die Gläubiger von dem Plan überzeugt werden, um der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zuzustimmen.
Erst wenn der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert ist, kann der Schuldner den Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen. Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird allerdings nur stattgegeben, wenn neben dem Antrag ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan eingereicht wird. Inhaltlich entspricht er den Anforderungen, die an den außergerichtlichen Plan gestellt werden. Auf Grundlage dieses Plans kommuniziert das Gericht mit den Gläubigern. Eine überzeugende Argumentation kann dazu beitragen, dass sich die Mehrheit der Gläubiger doch noch für die Umsetzung ausspricht. Für die Berechnung der Mehrheitsverhältnisse ist nicht nur die Anzahl aller Gläubiger entscheidend. Vielmehr wird auch die gesamte Forderungssumme berücksichtigt.
Insofern sich keine Mehrheit bildet, wird dieser Verfahrensschritt regelmäßig übersprungen. Das zuständige Insolvenzgericht eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die juristische Beratung hat nicht nur den Vorteil, dass der Schuldenbereinigungsplan überzeugend aufgestellt wird. Vielmehr wird auf Grundlage der geltend gemachten Forderungen auch geprüft, ob der Anspruch überhaupt besteht. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Gläubiger die Zahlung verlangt, obwohl bereits Verjährung eingetreten ist. Zudem berate ich Sie professionell und nachdrücklich im Hinblick auf Ihre sonstigen Rechte. Dazu zählen exemplarisch die Einhaltung der Pfändungsfreigrenze, die Eröffnung eines speziellen Pfändungskontos, die Einstellung von Zahlungen an die Gläubiger sowie die Bildung von wertigen Reserven.
Die Situation muss Ihnen nicht unangenehm sein. Ich arbeite in Ihrem Sinne, damit Sie schnellstmöglich in einen sorgenfreien Alltag zurückfinden. Bedenken Sie, dass schätzungsweise etwa vier Millionen Haushalte von einer Verschuldung betroffen sind. Meine Aufgabe besteht nicht darin, Sie für Ihren finanziellen Zustand verantwortlich zu machen. Vielmehr helfe ich Ihnen aus der unglücklichen Situation.
Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren ist das Verbraucherinsolvenzverfahren sehr vereinfacht worden. Überschuldete Privatpersonen sollen gerade nicht in einem aufwändigen Verfahren überfordert und zusätzlich belastet werden. Sobald das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz eröffnet hat, bestellt es einen Treuhänder. Seine Aufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu sichten, um sie angemessen zu verwerten. Er hat bei der Verwertung die Pfändungsfreigrenzen zwingend einzuhalten. Allerdings darf er auch auf den pfändbaren Teil zugreifen, den der Schuldner im Laufe des gesamten Verfahrens hinzu bekommt. Das können vor allem erwirtschaftetes Arbeitseinkommen oder eine Erbschaft sein.
Mit der Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu eröffnen, beginnt zugleich die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Insgesamt dauert sie sechs Jahre, und legt dem Schuldner sowohl Rechte als auch Pflichten auf. An diese Pflichten sollte er sich unbedingt halten, um das Ziel der Restschuldbefreiung zu erreichen. Sobald er von den restlichen Schulden befreit worden ist, endet das Verfahren. Dem neuen Lebensabschnitt steht somit nichts mehr im Wege. Selbstverständlich unterstütze ich Menschen in finanzieller Not auch während der Wohlverhaltensphase. Anwaltliche Vertretung ist während des gesamten Privatinsolvenzverfahrens zu empfehlen. Machen Gläubiger im Schlusstermin Versagungsgründe geltend, ist eine zeitnahe und rechtssichere Reaktion wichtig. Andernfalls riskiert der Schuldner die begehrte Restschuldbefreiung. Sollte diese versagt werden, prüfe ich insbesondere auch, ob überhaupt Versagungsgründe vorliegen.
Vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin. Ich führe Sie behutsam durch das gesamte Verfahren, wobei ich Ihre Rechte mit Nachdruck gegenüber den Gläubigern sowie dem Gericht vertreten werde.
Zuverlässige Unterstützung bei der Firmeninsolvenz
Leider verläuft nicht jede Firmengründung wie erhofft. Die Ziele, als selbstständiger oder Freiberufler finanziell etwas aufzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und eine erfolgreiche Struktur aufzubauen, können manchmal in weite Ferne rücken. Im Gegensatz zum Privatinsolvenzverfahren sind bei Unternehmen einige Besonderheiten zu beachten. Mit Ausnahme der großen Wirtschaftskonzerne ist es vielen Unternehmern kaum möglich, finanzielle Reserven anzulegen, um bei wirtschaftlichen Krisen und Umsatzeinbußen weiterhin liquide zu sein. Eine Unternehmenssanierung erfordert eine komplexe Analyse. Es gibt nicht das eine Verfahren, da die besonderen Umstände des Einzelfalls immer berücksichtigt werden müssen.
Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind, hängt von einer umfassenden Prüfung ab. Ich biete Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an. Gemeinsam analysieren wir den tatsächlichen Ist-Zustand. Darüber hinaus stelle ich Ihnen wenn möglich verschiedene Lösungsansätze vor. Das wichtigste Ziel besteht für mich darin, Ihr Unternehmen für die Zukunft zu retten. Ein konzeptionelles Vorgehen kann dazu beitragen, dass eine Firmeninsolvenz vermieden wird. Das ist auch Sinn und Zweck der neugefassten Insolvenzordnung, die vorsieht, dass zahlungsschwache Unternehmen nicht mehr zerschlagen, sondern vordergründig saniert werden.
Sollte die Unternehmensanalyse ergeben, dass eine Sanierung des Unternehmens nicht mehr in Betracht kommt, begleite ich Sie durch das Firmeninsolvenzverfahren. Das bedeutet keineswegs, dass Sie die Selbstständigkeit aufgeben müssen. Bei einer anhängigen Insolvenz kann die unternehmerische Tätigkeit durchaus fortgesetzt werden. Lassen Sie sich dazu von mir umfassend beraten. Es ist beispielsweise durchaus denkbar, eine Unternehmensneugründung zu realisieren. Damit ist der Grundstein für den Neustart gelegt. Sie müssen nicht zwangsläufig Ihre beruflichen Träume aufgeben. Es gibt eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten, die wir gemeinsam in Angriff nehmen werden.
Zu meinen Hauptaufgaben zählt vor allem die Auseinandersetzung mit den Gläubigern. Bei Freiberuflern und Selbstständigen handelt es sich vor allem Banken. Diese haben ein großes Interesse daran, ihre Forderungen nicht gänzlich einzubüßen. Daher sind sie oftmals bereit, auf einen Teil ihrer Ansprüche zu verzichten. Voraussetzung ist zumeist ein überzeugendes und realistisches Konzept.
Durch den Teilschulderlass können die ersparten Ressourcen in die Neustrukturierung des Unternehmens investiert werden. Der Schuldner muss allerdings dazu bereit sein, unter Umständen sogar harte Einschnitte durchzusetzen. Der bisherige Unternehmensweg hat noch nicht den Erfolg gebracht, den er sich vorgestellt hat. Nichtsdestotrotz können einzelne Stellschrauben bereits der Schlüssel zum Erfolg sein.
Ich begleite und kontrolliere die gesamte Sanierungsmaßnahme. Das hat für Sie den Vorteil, dass ich Sie rechtzeitig auf wirtschaftliche Fehlentwicklungen hinweisen kann. Dadurch ersparen Sie sich künftig weitere finanzielle Engpässe. Rückschläge gehören bei fast jeder Unternehmensgründung dazu. Die Erfahrung können Betroffene allerdings nutzen, um ihre Ideen künftig innovativ zu vermarkten. Die große Chance der Unternehmenssanierung werde ich für Sie von Anfang an zuverlässig und zielorientiert gestalten.
Insoweit aufwändige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr zweckmäßig sind, führe ich Betroffene durch die sogenannte Regelinsolvenz. Dabei handelt es sich um das Insolvenzverfahren für Selbstständige. Im Gegensatz zum privaten Verfahren sind hier eine Vielzahl von speziellen Vorschriften unbedingt zu beachten. Das System ist sehr komplex und kompliziert. Sie sollten das Risiko vermeiden, das Ziel der Schuldenbefreiung zu verwirken. Zum Teil sind auch strafrechtliche Normen zu beachten, beispielsweise bei Haftungsfragen des Geschäftsführers einer GmbH. Ich setze mich ganzheitlich und bundesweit für Ihre Interessen im Insolvenzrecht ein. Je früher wir uns gemeinsam mit ihrer aktuellen Situation auseinandersetzen, desto besser stehen regelmäßig die Chancen, Ihre Selbstständigkeit und folglich auch Ihre Existenz zu bewahren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf. Profitieren Sie von Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Ich finde dieses Thema sehr interessant und lese schon seit einiger Zeit Artikel hierzu. Dieser Beitrag gibt auf jeden Fall hilfreiche Informationen zum Thema Schuldnerberatung.
Vielen Dank für das positive Feedback.
Bleiben Sie gesund!
David Loebert