Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Der Weg zum Gründungszuschuss – Schritt für Schritt zur Förderung

Als Unternehmensberater unterstützte ich Menschen und angehende Selbstständige darin, ihre Idee der Existenzgründung in die Realität umzusetzen. Im Rahmen meiner Beratungen weise ich Gründer häufiger auf Fördermöglichkeiten hin, die es ihnen ermöglicht den Start in die Selbstständigkeit zu vereinfachen. Eine der in Deutschland wichtigsten Förderungen für Existenzgründer ist weiterhin der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Nachfolgend möchte ich Ihnen darstellen, wie Sie Schritt für Schritt eine Förderung durch den Gründungszuschuss verwirklichen können.

Gründungszuschuss – Reformierung macht die Förderung etwas schwieriger

In Zeiten der Rezession oder in wirtschaftlich schwächeren Phasen galt bis dato grundsätzlich eine etwas lockere Handhabung des Gründungszuschusses seitens der Agentur für Arbeit. Zuletzt schwächelte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2001. Folglich wurde die Gewährung des Gründungszuschusses etwas gelockert, da es schlichtweg nicht möglich war, die Masse der Menschen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu vermitteln.
Liegt allerdings ein guter Arbeitsmarkt im vermittelbaren Beruf vor, ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit seitens der Agentur für Arbeit zumeist vorrangig.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung besteht auf die Förderung durch Gründungszuschuss und der letztlichen Reformierung Ende 2011 kein Rechtsanspruch mehr. Dennoch sollte man sich nicht abwimmeln lassen, denn weiterhin ist der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung der Agentur für Arbeit und auf die Ausgabe des Antrages für Gründungszuschusses besteht weiterhin ein Rechtsanspruch.
Wie Sie nun trotz der Änderungen in der Vergabepraxis vorgehen sollten, stelle ich Ihnen nachfolgend dar.
Der Weg lohnt sich, denn gerade für die Existenzgründung kann der Gründungszuschuss mit einer Förderhöhe von maximal 15.000 Euro für Alleinstehende, sowie bis zu 18.000 Euro für Verheiratete mit Kind eine enorme finanzielle Erleichterung schaffen. Zusätzlich ist der Gründungszuschuss steuerfrei, es erfolgte keine Rückzahlung und zusätzlich dürfen Sie beliebige Gewinne auch bereits während der Förderdauer generieren.
Begleitend zum Gründungszuschuss bietet die Agentur für Arbeit darüber hinaus Existenzgründungscoachings an. Dabei erhalten Sie durch einen regionalen Existenzgründungsberater professionelle Unterstützung. Der Wert der Beratung beträgt nochmals mehrere tausend Euro.

Schritt 1: Vergabepraxis 2019 der Agentur für Arbeit

Bereits vor der konkreten Beantragung des Gründungszuschusses können Sie sich bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit über die Möglichkeiten einer Unterstützung durch Gründungszuschuss informieren. Dabei erhalten Sie in der Regel direkt vom zuständigen Arbeitsvermittler telefonisch, auf Wunsch auch in einer persönlichen Beratung, Informationen zum Gründungszuschuss. Weiterhin erhalten Sie die Auskunft, ob Sie mit „Ihrem Profil“ für eine Förderung in Frage kommen. Mit Profil ist dabei gemeint, wie schnell Sie wieder in den regionalen Arbeitsmarkt vermittelbar sind.
Je schneller und leichter dies möglich ist, desto unwahrscheinlicher wird eine Förderung durch Gründungszuschuss. Lassen Sie sich allerdings nicht abwimmeln, schildern Sie Ihre Situation und argumentieren Sie ggf. auch, weshalb die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für eine schnellere und nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt sorgt.

Schritt 2: Rechtliche Voraussetzungen für die Förderung durch Gründungszuschuss

Für die Förderung durch Gründungszuschuss selbst gelten einige rechtliche Voraussetzungen, welche zwingend erfüllt sein müssen. Ansonsten ist aus rein rechtlichen Aspekten keine Förderung möglich.
Für jegliche Förderungen der Agentur für Arbeit gilt die Grundvoraussetzung Arbeitslosigkeit bzw. drohende Arbeitslosigkeit. Sind Sie aktuell noch in Ihrer Tätigkeit, welche beispielsweise bereits gekündigt ist, dann melden Sie sich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Telefonisch oder Online können Sie sich bereits Arbeitssuchend melden. Weiterhin muss eine persönliche Arbeitslosmeldung, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Gemäß des Sozialgesetzbuches III gilt für die Förderung durch Gründungszuschuss mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit sowie ein Mindestrestanspruch Arbeitslosengeld I von 150 Tagen.
In der Praxis muss also zwischen dem Tätigkeitsende und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit liegen. (Möglich beispielsweise: Beschäftigungsende 31.08; Arbeitslosmeldung zum 01.09; Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit am 02.09)
Weiterhin muss für den Bezug der Geldleistungen des Gründungszuschusses neben dem Antrag für Gründungszuschuss auch der normale Arbeitslosengeldantrag gestellt werden.
Für den Arbeitslosengeldantrag benötigen Sie den Antrag, die Arbeitsbescheinigung und die Kündigung.

Schritt 3: Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit führen

Insofern noch nicht geschehen, ist es auch möglich ab eintretender Arbeitslosigkeit ein Gespräch mit dem zuständigen Arbeitsvermittler zu führen. Wie bereits gesagt, erläutern sie diesem die Situation und gehen Sie insbesondere darauf ein, weshalb eine Förderung durch Gründungszuschuss die schnellere und nachhaltigere Möglichkeit ist, Sie in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Auf die Ausgabe des Antrags für Gründungszuschuss besteht ein Rechtsanspruch. Folglich können Sie auf die Ausgabe bestehen. Unbedingt zu beachten gilt es, den Antrag VOR der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Den eine Förderung nachträglich ist grundsätzlich nicht möglich.

Schritt 4: Erlaubnis und Zulassung

Für manche Existenzgründungen gilt es, sich die notwendigen Zulassungen und Erlaubnisse einzuholen. Je nach Tätigkeit, die Sie ausüben, muss dies zwingend beachtet werden. Bei der Gründung eines Taxiunternehmens benötigen Sie etwa eine Taxiskonzession. Sollten Sie sich mit einem Friseursalon selbstständig machen wird zusätzlich eine Handwerkerrolle benötigt.

Schritt 5: Existenzgründungscoaching der Agentur für Arbeit nutzen

Parallel zur Förderung durch Gründungszuschuss besteht bei der Agentur für Arbeit die Möglichkeit, sich professionelle Unterstützung in Form einer Gründerberatung einzuholen. Die Vorgründungscoachings begleiten Sie ideal zum Start in die Selbstständigkeit und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Dadurch können teure Fehler vermieden werden, welche gerade bei anfänglicher Unerfahrenheit passieren können.
Weiterhin helfen Ihnen die regionalen Existenzgründungsberater bei der Erstellung des Businessplans, welchen Sie sowohl für die Agentur für Arbeit als auch später für die fachkundige Stelle zum Erhalt der Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen.

Schritt 6: Businessplan schreiben

Der Businessplan stellt wahrscheinlich die Hauptarbeit im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses dar. Sie müssen allerdings keine 20 Seiten schreiben, viel wichtiger ist es auf einige Hauptaspekte einzugehen (Gründungsidee, Umsetzung, Rentabilitätsvorschau).
Eine Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans erhalten Sie durch Existenzgründungsberater. Auch Online finden Sie viele hilfreiche Tools zur Erstellung des Businessplans. Und keine Sorge, spätestens die fachkundige Stelle, welche die Tragfähigkeit des Vorhabens bescheinigt, weist Sie auf nötige Korrekturen hin. Sie können dann in Ruhe die Dinge überarbeiten, ohne Sorge haben zu müssen, keine Tragfähigkeit bescheinigt zu bekommen.

Schritt 7: Fachkundige Stellungnahme

Im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses benötigen Sie neben Businessplan, Gewerbeanmeldung und Antrag auf Gründungzuschuss auch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Diese bescheinigt Ihnen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. In der Praxis läuft dies weitaus unkomplizierter ab, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

Als sogenannte fachkundige Stellen werden seitens der Agentur für Arbeit die IHK / HWK, zertifizierte Existenzgründungsberater sowie zertifizierte Steuerberater anerkannt. Nutzen Sie etwa ein Vorgründungscoaching, so kann bereits der entsprechende Träger auch die fachkundige Stellungnahme abgeben.

Schritt 8: Gewerbeanmeldung

Nun gilt es Ihr Gewerbe anzumelden. Wichtig ist das Gewerbe im Abgleich zum Antrag auf Gründungszuschuss, für das angegebene Datum anzumelden. Gewerbetreibende melden Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, während Freiberufler die Anmeldung direkt beim Finanzamt vornehmen. Wie bereits angesprochen müssen Sie aus rechtlichen Gründen zur Gewerbeanmeldung noch über mindestens 150 Tage Restanspruch Arbeitslosengeld I verfügen. Die Gewerbeanmeldung muss ebenso bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden.

Schritt 9: Bewilligung des Gründungszuschusses

Sobald die Unterlagen vorliegen, bearbeitet die Agentur für Arbeit die Unterlagen innerhalb weniger Wochen und Sie erhalten in Form eines Bescheids die Bewilligung. Insofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorliegt ist die Bewilligung eine Formsache.
Grundsätzlich haben Sie zudem, für den Fall einer Ablehnung, die Möglichkeit einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. In den meisten Fällen wird dabei eine vorgerichtliche Einigung mit der Agentur für Arbeit erzielt.

Schritt 10: Förderhöhe und Weitergewährung

Nachdem Sie nun die Bewilligung erhalten haben, beziehen Sie zunächst für 6 Monate Leistungen, die der Höhe Ihres monatlichen Arbeitslosengeldes entsprechen. Zusätzlich erhalten Sie monatlich 300 Euro, welche für die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, ggf. freiwillige Arbeitslosenversicherung) angedacht sind.

Nach den 6 Monaten gibt es die Möglichkeit eine Weitergewährung zu beantragen. Dies kann ganz einfach über einen Anruf im Service-Center der Agentur für Arbeit erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Weitergewährung noch im Zeitraum der ersten Förderung zu beantragen.

Für den Verlängerungsantrag ist eine kurze Zusammenstellung der bisherigen Unternehmensaktivitäten sowie eine Übersicht des finanziellen Verlaufs vorzulegen. Bei Bewilligung erhalten Sie weitere 9 Monate 300 Euro seitens der Bundesagentur für Arbeit.

Checkliste Gründungszuschuss:

Rechtliche Voraussetzungen:

– Arbeitslosigkeit
– Restanspruch von 150 Tagen ALG I erforderlich
– Seit der Reformierung 2011 ist der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung notwendig:

– Antrag auf Gründungszuschuss
– Nachweis Kenntnisse und Fähigkeit (in der Regel genügt ein Lebenslauf)
– Fachkundige Stellungnahme
– Gewerbeanmeldung
– Ggf. notwendige Zulassungen im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit