Fortbildungspflicht für Immobilienmakler erfolgreich absolviert

von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert

Seit 1. August 2018 besteht die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen beide Berufsgruppen fortan eine 20- stündige Weiterbildung erfolgreich absolvieren und gegenüber der zuständigen Erlaubnisbehörde nachweisen, so sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung vor.

In der Zeit vom 22. April 2020 – 06. Mai 2020 habe ich durch mein Selbststudium die vom Gesetzgeber bestehende Verpflichtung der Weiterbildung beim Lerndienstleister (Maklerbildung.online) erfolgreich absolviert.

Dieses Selbststudium ist mit -20 Zeitsunden- im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO i. V. m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 1 zur MaBV als Nachweis relevant.

Die Weiterbildung beinhaltete nachfolgende Themen:

  • Grundstücke erwerben und entwickeln
  • Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren
  • Wohnräume vermieten
  • Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
  • Gewerbliche Objekte bewirtschaften
  • Grundstücke erwerben und entwickeln
  • Bauprojekte entwickeln und begleiten
  • Wohnungseigentum begründen und verwalten
  • Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
  • Immobilien finanzieren
  • Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen

Prüfen Sie Ihren Immobilienmakler auf Herz und Nieren, denn die neue Makler- und Bauträgerverordnung sieht für die bereits erwähnten Berufsgruppen vor, das gegenüber den Auftraggebern nach der neuen Informationspflicht -auf Anfrage- in Textform der Nachweis über berufliche Qualifikationen und die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zu erbringen sind.

Daher beauftragen Sie Ihren Immobilienmakler erst nachdem Sie sich überzeugt haben.