Bundestagsabstimmung über Neuregelungen Insolvenz – Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre geplant

Geschrieben von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert

In einer Sondersitzung des Rechtsausschuss wurde am 15. Dezember über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens abgestimmt. Mit vielen Änderungen wurde die Beschlussempfehlung durch die Abgeordneten angenommen. Gleichzeitig wurde der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in der Ausschussfassung zur Annahme nunmehr empfohlen.

Neuregelungen Insolvenz – Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Im Bundestagsplenum stehen am Donnerstag, den 17. Dezember 2020 beide Vorlagen zur Abstimmung bereit.

Durch dieses Gesetz wird überschuldeten Unternehmen und Verbraucher ermöglicht, aus der Insolvenz früher als bisher herauszukommen und somit ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht.
Durch dieses geplante Gesetzesvorhaben wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von bisher sechs Jahren auf drei Jahren verkürzt werden.

Unternehmen und Verbraucher haben die Möglichkeit mit diesem Gesetzesvorhaben noch schneller von ihren Schulden befreit zu werden und erhalten die Möglichkeit auf einen wirtschaftlichen Neuanfang – ein Beginn in ein sorgenfreies Leben ohne Schulden.

Geplant ist, dass die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf bereits beantragte Insolvenzerfahren rückwirkend ab dem 01. Oktober 2020 angewendet werden soll. Dennoch bleibt festzuhalten, dass dieses Gesetzesvorhaben zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet werden soll. Durch die Corona-Pandemie und die damit nicht unerheblichen verbundenen wirtschaftlichen Folgen sollen Unternehmen und Verbraucher als redliche Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, einen Neuanfang zu erhalten. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt.

Sanierungsmöglichkeit vor Insolvenzeintritt für Unternehmen

Die Bundesregierung möchte mit der Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts Unternehmen nunmehr ermöglichen -bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit- sich zu sanieren ohne das Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Dies solle auf Grundlage eines sogenannten Restrukturierungsplans passieren, den die Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.
Es sind hier einige Regelungen angedacht, hier sollen ebenfalls die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie beitragen und zur Erleichterung der Sanierung befristete Sonderregelungen gelten.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der geplanten Einführung des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens werden durch die Bundesregierung weiterhin die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umsgetzt.

Vermeidung von Insolvenzverfahren erwartet

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht Unternehmen und Schuldner durch das geplante Restrukturierungsverfahren eine mögliche Insolvenzvermeidung. Durch das angedachte „vorgerichtliche und vorinsolvenzliche“ Restrukturierungsverfahren -zusammen mit einem Gläubigerbeirat- wird demnach eine Sanierung in den Vordergrund gestellt.

Neues und verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren bereits nach 3 Jahren

Neues und verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren bereits nach 3 Jahren

Geschrieben von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert

Schuldner sollen zukünftig die Möglichkeit in Aussicht gestellt bekommen, sich bereits nach drei Jahren von ihren Schulden zu befreien, dies soll in absehbarer Zeit durch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.07.2020 ermöglicht werden und somit die neue EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/2023 umsetzen. Ein wirklicher Segen für verschuldete Menschen in einer besonders schwierigen Situation und die Hoffnung bereits nach drei Jahren schuldenfrei zu werden.

Das neue und verkürzte Restschuldbefreiungsverfahren ist als ein wesentlicher Teil des neuen Zukunftspaket der Bundesregierung, im Rahmen des neuen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes während der Corona-Krise zu verstehen.

In Deutschland können sich derzeit Schuldner erst nach sechs Jahren von ihren Schulden befreien lassen und somit einen wirtschaftlichen Neustart beginnen.

Der neue Gesetzentwurf bietet für Schuldner nunmehr die Möglichkeit, das alle eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 das verkürzte Restschuldbefreiungsverfahren in Anspruch nehmen können.

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen eine finanzielle Schieflage ausgelöst und gerade hier wird nunmehr entgegengewirkt, indem durch die Verkürzung der Restschuldbefreiung neue Voraussetzungen hinsichtlich der Verfahrensdauer geschaffen werden.

In diesem Gesetzgebungsverfahren müssen insbesondere für die Restschuldbefreiung keine weiteren und großen Voraussetzungen mehr geschaffen werden, denn bislang mussten die Kosten des Verfahrens, d. h. die Deckung der Verfahrenskosten sichergestellt werden.

Durch dieses geschaffene Instrument der verkürzten Restschuldbefreiung können somit alle davon vorteilhaft ausschöpfen.

Sollte eine erneue Insolvenz angestrebt werden, gilt zu beachten, dass dann eine Sperrfrist von elf Jahren greifen wird und dem dann folgenden Restschuldbefreiungsverfahren anstelle von drei Jahren eine längere Laufzeit von fünf Jahren haben wird.

Auch gilt festzuhalten, dass Schuldner in der Zeit der sogenannten Wohlverhaltensphase bei erlangtem Vermögen zur Herausgabe eher verpflichtet werden und Verbindlichkeiten, die als unangemessen erscheinen, einer Restschuldbefreiung entgegenstehen wird.

Für Verbraucher (Privatpersonen) soll im Übrigen eine Befristung bis zum 30.06.2025 gelten, ob diese Befristung dann wegfällt, wird durch entsprechende Berichterstattung bis zum 30.06.2024 dann entschieden werden.

An dieser Stelle denke ich, begrüßen wir alle diese schnelle zu durchlaufende Verfahrensdauer jedoch ist bei diesem Gesetzentwurf dennoch von Fachkreisen, Sachverständigen und entsprechen hinzugezogenen Beratern, Verbänden und anderen Institutionen auch Kritik im Raum festzustellen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat ebenfalls seine Bedenken bzw. Kritik dazu geäußert.

Das dieses Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten ist, zeigt auf, das hier noch Überarbeitungen vorgenommen werden, insbesondere wegen den Unstimmigkeiten bzw. Differenzen bei diesen neuen Regelungen zwischen Verbraucher (Privatpersonen) und Unternehmen. In der Praxis würde es ohne Überarbeitung wahrscheinlich zu zahlreichen Problemen kommen.

Wahrscheinlich wird es besser sein, hier mit der Antragsstellung noch abzuwarten, denn in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass hier eine entsprechende Anrechnung stattfinden könnte denn es handelt sich schließlich um eine günstigere Regelung für Schuldner.

Für bereits gestellte Anträge kann immer noch die Antragsrücknahme vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Betracht gezogen werden.

Es sollte dennoch immer vorrangig versucht werden, unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit -soweit auch nur möglich-, einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erfolgreich seinen Gläubigern -ohne gerichtliche Hilfe- in Aussicht zu stellen.

Meiner Auffassung nach sollte grundsätzlich -wenn irgendwie möglich- ein Insolvenzverfahren vermieden werden, wenn hier mit aller Kraft ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan in Aussicht gestellt werden kann. Es gibt so viele interessante Möglichkeiten und Alternativen ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und es gibt mit Sicherheit auch Angehörige, Freunde oder Bekannte die auch gerne in einer verschuldeten Situation Ihnen helfen möchten, beispielsweise anstelle bei der eigenen Hausbank einen Kredit aufzunehmen, könnte ebenso auch ein zinsloses Darlehen im Bekanntenkreis erfolgen, mit einer tragbaren monatlichen Rate.

Schuldenbereinigungspläne können ebenso per Einmalzahlung oder eben durch eine freiwillige monatliche Rate gemeinsam erarbeitet werden.

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, daher sollten Sie sämtliche Möglichkeiten zu Ihren Gunsten versuchen auszuschöpfen.

Gerne stehe ich bei Fragen rund um den privaten Schuldenvergleich zur Verfügung und stelle mein Verhandlungsgeschick bei Auftragserteilung mit aller Kraftanstrengung unter Beweis.

Credit Score

Was tun bei Negativmerkmalen in der Bonitätsauskunft oder unrichtigen Einträgen und / oder falschen Angaben zur Person sowie das einfordern von Positivmerkmalen

Geschrieben von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert

Sie haben ein Problem bei einer Kreditanfrage oder einer Bestellung über einen Onlinehändler? Er möchte Ihnen nichts verkaufen oder Sie bekommen eine Ablehnung beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags aufgrund Unstimmigkeiten in der persönlichen Bonitätsauskunft?

Wir alle kennen die SCHUFA. Es gibt jedoch weitere Kreditauskunfteien, deren Bedeutung ebenfalls eine sehr große Rolle spielt wie die SCHUFA – die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei in Deutschland.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass zwar die Kreditauskunfteien – ausgenommen die SCHUFA- eine weniger wichtigere Rolle bei der Vergabe von Bankkrediten spielen, jedoch wird es umso mehr eine Rolle spielen, wenn beispielsweise Onlinegeschäfte, Telekommunikationsverträge, Händlerkredite, Abzahlungskaufverträge abgeschlossen werden.

Es bleibt meist nicht bei einer Abfrage, sondern manche Banken oder Unternehmen fragen gleichzeitig bei mehreren Wirtschaftsauskunfteien nach, je nach Art des abzuschließenden Geschäfts.

Sie möchten mit Sicherheit wissen, was bei Ihnen in der jeweiligen Auskunft steht – um zu prüfen-, ob der Eintrag berechtigt ist?

Jeder sollte sich mit der Sammlung, Auswertung und Weiterleitung von Daten der jeweiligen Wirtschaftsauskunfteien auseinandersetzen. In der Regel werden nicht nur Informationen über Zahlungsverhalten gespeichert, sondern die abgeschlossenen Geschäfte (Verträge) übermittelt und weitere Daten wie beispielsweise Personenstand, Beruf, Alter und Wohnortadresse gespeichert.

Wussten Sie das auch eBay, PayPal und web.de Anfragen starten und / oder Daten einspielen?

Sie sollten sich regelmäßig (einmal jährlich) um eine kostenlose Eigenauskunft sog. Selbstauskunft bemühen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein und bei Unstimmigkeiten die Einträge prüfen, ob diese tatsächlich berechtigt sind.

Es sind nicht nur die Auskünfte als solches interessant, sondern ebenfalls die Einschätzungen über ihre Person (Risikobewertung & Scorewerte).

Denken Sie bitte daran: Regelmäßige Selbstauskünfte sollten in ihrem Interesse sein und unrichtige Einträge (Daten) sofort berichtigt werden, denn es kommt immer wieder vor, dass Negativdaten veraltet sind oder auch zu ihrer Person falsche Daten gespeichert sein können.

Wenn unrichtige Einträge und / oder falsche Angaben zur Person gespeichert sind, kann dies zur falschen Berechnung des jeweiligen Scorewert führen!

Auch Ergänzungen können vorteilhaft sein, z.B. wenn ein Kredit vertragsgemäß zurückbezahlt wurde – hier kann ein sog. Positivmerkmal den Scorewert positiv beeinflussen.

Im Folgenden stelle ich die wichtigsten Links zur Abfrage einer Eigenauskunft der für mich relevantesten Kreditauskunfteien zur Verfügung, sodass hier eine Eigenauskunft von Ihnen beantragt werden kann. Ich beschränke mich dabei im Wesentlichen auf die Anfragen für Privatpersonen.

Gratis Selbstauskunft | Arvato Financial Solutions jetzt beantragen

Gratis Selbstauskunft | CRIFBÜRGEL (crifbuergel.de) jetzt beantragen

Gratis Selbstauskunft | Boniversum | Eigenauskunft

Gratis Selbstauskunft I CRIF GmbH jetzt beantragen

SCHUFA (Datenkopie – (nach Art. 15 DS-GVO)) jetzt beantragen

Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis können Sie über den nachfolgenden Link beantragen:

Selbstauskunft beim Vollstreckungsportal jetzt beantragen

Und zum guten Schluss:

In der Regel können Einträge gütlich ohne Probleme bei Vorlage entsprechender Nachweise bereinigt werden. Sollte es dennoch Probleme bei der Datenbereinigung geben, können hier Experten zurate gezogen werden.

Gerne bin ich Ihnen bei weiteren Fragen oder etwaigen Hilfestellungen behilflich.

 

 

Kredit für Selbstständige

Kreditvergabe für Selbständige – ein Sonderfall

Kreditvergabe für Selbständige – ein Sonderfall

Wer sich selbständig machen möchte, hat in der Regel schon in der Existengründungsphase eine Vielzahl an Hürden zu bewerkstelligen.
Vor allem benötigen Existenzgründer zu Beginn ihrer Selbständigkeit Geldmittel, die in den meisten Fällen nur über die Aufnahme eines Bankenkredits zu bekommen sind.
Aber nicht nur in der Existenzgründungsphase werden von den Selbständigen Geldmittel benötigt, auch Unternehmer oder Gewerbetreibende, welche sich schon seit einiger Zeit beruflich etabliert haben, benötigen von Zeit zu Zeit einen Bankenkredit, um Anschaffungen für ihr Unternehmen zu tätigen, deren nötige Geldmittel das aktuell bestehende Kapital übersteigt.
Selbständige arbeiten auf eigenen Gewinn und auf eigenes Risiko. Aufträge müssen generiert und fristgerecht geliefert werden, erst im Anschluss daran können Rechnungen gestellt werden. Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist kann mit einer Gutschrift gerechnet werden. Kommt es zu Zahlungsverzug oder Umsatzeinbussen stehen Selbständige des Öfteren vor einem finanziellen Engpass, da die Verbindlichkeiten weiter laufen. Somit wird für die laufende Liquidität ein Dispo-Kredit oder zum anderen ein längerfristiger Kredit benötigt.

Da Selbständige, dabei ist es nicht relevant ob es sich um einen Freiberufler oder um einen Selbständigen im Allgemeinen handelt, oftmals über unregelmäßiges Einkommen verfügen, stellt diese Form seitens der Banken an den Kunden eine besondere Art der Kreditvergabe dar.
Die Bonitätsbeurteilung und Kreditentscheidung wird seitens der Banken gesondert bearbeitet, da der Kreditnehmer, nicht wie im Falle eines Arbeitnehmers, mit geregelten Einkommen zu betrachten gilt.

Im Bankensektor, Versicherungssektor sowie in den letzten Jahren auch zunehmend im privaten Sektor wird eine enorme Vielfalt an Kreditvergabe-Plattformen angeboten.
Alleine die Auswahl des richtigen Kreditvergabe-Institutes stellt für die Protagonisten schon eine echte Herausforderung dar. Hat man sich endlich für das individuell passende Institut entschieden, wird der Kunde mit der nächsten Herausforderung konfrontiert, und zwar gilt es nun, die notwendigen Dokumente für die Antragsstellung und Bonitätsbeurteilung zusammenzutragen und einzureichen.
Grundsätzlich sind Banken natürlich daran interessiert, Kredite zu vergeben. Es werden spezielle Existengründungskredite, Privatkredite oder Unternehmenskredite angeboten. Und jeder Selbständige hat gute Chancen, bei den Banken einen Kredit zu erhalten.
Die Anforderungen sind oftmals enorm und übersteigen des Öfteren die fachlichen Kompetenzen des Selbständigen, welcher im Finanzsektor vielleicht nur rudimentäres Fachwissen aufweist.
Tritt der Fall einer Unternehmenskrise ein und die Kredite, die laufenden Kosten, Lieferanten oder Steuerschulden können nicht mehr bedient werden, können sich schnell Schulden in sehr hohen Summen anhäufen.
Schuldnerberatung für Selbständige individuell und maßgeschneidert
Selbständige Unternehmer unterliegen im Fall einer Schuldnerberatung einem gesonderten Fall, da diese nicht, wie oftmals Angestellte oder Arbeitslose eine kostenlose Beratung zur Verfügung gestellt bekommen.
Der selbständige Unternehmer benötigt eine spezifische Schuldnerberatung, die Lösungsansätze sind oftmals komplexer und vielschichtiger als bei Angestellten. Das fehlende regelmäßige Einkommen erschwert die Schuldenberatung und benötigt professionelle Hilfe, die die kostenlosen Beratungsstellen oftmals nicht gewährleisten und bieten können.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Unternehmensberatung für Selbständige und meinem umfassenden Beratungsangebot hinsichtlich der Schuldnerberatung biete ich in diesem spezifischen Sonderfall ein kompetentes Beratungsangebot und darüber hinaus ein individuelles Hilfsangebot bei den Verhandlungen mit den Gläubigern an.

Kompetente Hilfe im Schuldenfall
Nicht nur die Suche nach dem passenden Kredit und die Antragsstellung eines Darlehens bringen so manche Herausforderung mit sich, sondern auch der Fall von einer etwaigen Umschuldung, die Kreditkündigung oder vorübergehende Finanzierungsengpässe können den Kreditnehmer in schwierige Situationen manövrieren und stellen in nicht wenigen Fällen existenzbedrohende Situationen für die Betroffenen dar.

Hilfreich ist es, sich in diesem Fall eine fachlich kompetente und neutrale Unternehmensberatung als Partner zu suchen.
Mein Anliegen ist es vorrangig, dem Selbständigen ein vertrauenswürdiger Partner zu sein, wenn es um eine kompetente Schuldnerberatung geht.

Meine langjährige Erfahrung als Unternehmensberater und meine hervorragende Expertise bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihnen im Falle einer finanziellen Krise geholfen wird.

Wenn Sie als Kunde in die prekäre Situation gelangen, dass es Ihnen an den nötigen Geldmitteln mangelt und Sie die Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Gläubigern nicht mehr bedienen können, und vor existenzbedrohenden Herausforderungen stehen, wie zum Beispiel einer Kontopfändung oder Abschaltung der Energiebelieferung oder Wohnungskündigungen, brauchen Sie eine Beratung an Ihrer Seite, die Ihnen mit einem kühlen Kopf an Ihrer Seite vor einer drohenden Überschuldung hilft.

Ich helfe in solchen Situationen und stehe als erfahrener Vermittler an Ihrer Seite und übernehme die Kommunikation mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten und helfe Ihnen aktiv auf dem Weg zur Schuldenfreiheit.
Somit können etwaige Zwangsversteigerungen oder drohende Insolvenzverfahren rechtzeitig vermieden werden und Sie können sich zeitnah wieder Ihrer Selbständigkeit und Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Kompetente Lösungsansätze und langjährige Erfahrung
Im Fall einer Schuldenberatung kommt es auf das richtige Krisenmanagement an.
Zu Beginn werde ich mit Ihnen eine detaillierte Bestandsaufnahme der individuellen Situation tätigen und anhand dessen mit Ihnen die Probleme analysieren und mögliche Lösungsansätze unterbreiten.
Nach erfolgter Bestandsaufnahme folgt das Verhandlungsmanagement. Mit meiner langjährigen Erfahrungen und meinem diplomatischen Verhandlungsgeschick garantiere ich Ihnen einen lösungsorientierten Weg raus aus dem Spannungsfeld zwischen Ihnen als Unternehmer und den Gläubigern und/oder Gläubigervertretern.
Im Umgang mit Gläubigern bin ich versiert und routiniert. Ich kenne aus meiner langjährigen Erfahrung als Unternehmensberater und Schuldnerberater alle Mittel und Wege aus einer Schuldenfalle gestärkt und sicher heraus zu gelangen und biete Ihnen als selbständiger Unternehmer somit die Möglichkeit, ihr Geschäft zu sanieren und sich in Zukunft wieder profitabel aufzustellen.

Beratung Online oder Telefonisch spart Zeit und Geld
Für den Anfang biete ich Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch zur Bestandsaufnahme telefonisch oder online an. Gerne kann ich auch einen Termin mit Ihnen vor Ort vereinbaren. Ich sehe mir mit Ihnen die Gesamtsituation an und mache mir einen umfassenden Überblick über Ihre Schuldensituation und über ihre aktuelle wirtschaftliche Gesamtsituation.
Ich empfehle Ihnen, die wichtigsten und nötigen Unterlagen im Vorfeld zusammenzutragen, somit kann ich Ihnen die optimale Schuldnerberatung gewährleisten und ich kann Ihnen schon die ersten Maßnahmen erläutern.
Anhand ihre Unterlagen und nach Beurteilung der Gesamtsituation kann ich Ihnen dann schon nach dem ersten Beratungsgespräch mitteilen, wie hoch die Kosten für die Schuldnerberatung sein werden. Diese sind natürlich individuell und hängen von der jeweiligen Gesamtsituation ab.
Ich biete Ihnen aber die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu zahlen.
Nutzen Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung und ich bespreche mit Ihnen Chancen und Möglichkeiten und der erste Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist gemacht und ich biete Ihnen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs.

Doppelpfändung – mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig

Doppelpfändung – mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig

Maximaler Schutz vor Doppelpfändung – das Pfändungsschutzkonto

Die Pfändung ist das Recht des Gläubigers, seine Forderung gegenüber dem Schuldner auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend zu machen. Zu den Pfandobjekten unter den beweglichen Sachen gehört neben Wertgegenständen auch das Geld. Der Gesetzgeber bietet dem Gläubiger mehrere Pfändungsmöglichkeiten, die nach geltender Rechtsprechung auch parallel, also zeitgleich genutzt werden können. Oberste Priorität hat die Chance des Gläubigers, seine Forderung möglichst schnell und in voller Höhe beglichen zu bekommen.

Auf der anderen Seite sollte der Schuldner alle Möglichkeiten nutzen, um sein gesetzlich pfändungsfreies Einkommen zu schützen. Auch für ihn hat der Gesetzgeber vorgesorgt mit der Maßgabe, dass der Schuldner selbst aktiv werden muss. In diesem Spannungsfeld versucht jeder von beiden, für sich selbst das Bestmögliche rauszuholen. Für den Gläubiger ist das die Doppelpfändung und für den Schuldner das P-Konto.

Doppelpfändung – Vollstreckung in Arbeitsentgelt und in Girokonto

Grundlage für die Pfändung ist als Vollstreckungstitel der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfBÜ. Den beantragt der Gläubiger und erlässt das Vollstreckungsgericht des für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Amtsgerichtes. Dieser PfBÜ wird von Amts wegen dem Drittschuldner als demjenigen zugestellt, der die Pfändung vor Ort in die Praxis umsetzen muss.

An diesem Punkt kann sich der Gläubiger für eine Doppelpfändung entscheiden. Der PfBÜ wird einerseits dem Arbeitgeber- oder Rentenversicherungsträger und andererseits dem kontoführenden Kreditinstitut zugestellt, bei dem der Schuldner sein Gehalts-/Rentenkonto unterhält. Beide Drittschuldner müssen sich an den PfBÜ halten und die jeweilige Pfändung durchführen. Tun sie das nicht, dann wäre das mit dem „Vereiteln einer Zwangsvollstreckung“ eine strafbare Handlung nach § 288 Strafgesetzbuch StGB.

Pfändungsschutz des Gesetzgebers mit unterschiedlichen Werten

• Jeder Bürger und somit auch der Schuldner hat einen Rechtsanspruch auf den pfändungsfreien Anteil seines Monatseinkommens. Ohne dieses pfändungsgeschützte Einkommen wäre er mittellos und könnte respektive müsste staatliche Transferleistungen beantragen. Grundlage für diese Pfändungsfreigrenze ist die Pfändungstabelle; sie wird alle zwei Jahre den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Der Lohn-/Rentenpfändung wird diese Pfändungstabelle zugrundegelegt. Darum braucht sich der Schuldner nicht zu kümmern. Im Übrigen kann er daran nichts ändern und auch nichts beeinflussen.

• Der so ermittelte pfändungsgeschützte Entgeltanteil wird auf das Girokonto überwiesen, der pfändbare Anteil direkt an den Gläubiger. Mit der Kontopfändung im Rahmen der Doppelpfändung hat der Gläubiger, wie man sagt, noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Jetzt ist einzig und allein der Schuldner gefragt, um sein Einkommen ganz oder zumindest teilweise zu schützen. Von Gesetzes wegen kann das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Damit sind sämtliche Geldeingänge auf dem Konto bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe ebenfalls pfändungsgeschützt.

– Ohne P-Konto als Pfändungsschutz ist das Girokonto ungeschützt. Der Gläubiger kann dauerhaft und solange das gesamte Kontoguthaben pfänden, bis seine Forderung beglichen ist.

– Als P-Konto geht das so nicht. Zur Vermeidung der Kontopfändung legt der Schuldner seiner Hausbank die Bescheinigung nach § 850k ZPO, der Zivilprozessordnung vor. Sie ist ein anwaltlich oder anderweitig offiziell bestätigtes Dokument über den monatlich pfändungsfreien Betrag auf dem P-Konto. Ist dieser ausgewiesene Freibetrag niedriger als derjenige in der Pfändungstabelle beim Arbeitgeber, dann kann der Schuldner bei „seinem“ Vollstreckungsgericht einen individuell begründeten Antrag auf Erhöhung des pfändungsgeschützten Freibetrages stellen. Im Ergebnis kann sich der Schuldner durchaus erfolgreich gegen Nachteile einer Doppelpfändung wehren, die sich aus der parallelen Entgelt- und Kontopfändung ergeben können.

Unabdingbare Voraussetzung dafür ist das persönliche Girokonto als P-Konto.
– Es muss immer ein Einzelkonto, darf also kein Gemeinschaftskonto sein
– Es ist ausschließlich ein Guthabenkonto, also ohne Dispo-Kredit
– Der Schuldner darf nur ein einziges P-Konto unterhalten
– Es wird zur Information in die Schufa-Datenbank eingetragen

Doppelpfändung auf ein Anwartschaftsrecht des Schuldners

Eine andere Form der Doppelpfändung ist diejenige auf das Recht des Schuldners an einem Gegenstand, der ihm noch nicht gehört. Ein häufiger Fall ist der Autokauf auf Raten mit dem Ziel, nach Vertragsablauf Eigentümer des Fahrzeuges zu werden. Der Gläubiger muss sein Anwartschaftsrecht auf das Auto doppelt pfänden, und zwar durch die
– Sachpfändung mit dem Anbringen des Pfandsiegels auf dem Fahrzeug
– Rechtspfändung des an dem Auto bestehenden Anwartschaftsrechtes per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss PfBÜ

Hier wie da handelt der Gläubiger nach dem Motto: Doppelt hält besser.

P-Konto: Wie hilft ein Pfändungsschutzkonto bei Kontopfändung?

P-Konto: Wie hilft ein Pfändungsschutzkonto bei Kontopfändung?

P-Konto – vom Pfändungskonto profitieren

Dem deutschen Recht zufolge definiert die Kontopfändung eine Unterkategorie der Zwangsvollstreckung. Gläubiger sind in der Lage mithilfe eines gerichtlich erwirkten Beschlusses, Guthaben auf Bankkonten zu pfänden. Als Adressat gilt die zuständige Bank, dennoch muss der Pfändungsbeschluss dem Kreditinstitut und dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden.

Ab Zugang des Bescheides stehen dem Schuldner vier Wochen zur Verfügung, die er zur Inanspruchnahme des Pfändungsschutzes nutzen kann – sonst bleibt das Girokonto gesperrt und Gläubiger erhalten nach Ablauf dieser Frist entweder die gesamte Höhe des geforderten Betrages oder in regelmäßigen Abständen jene Summen, die abgeschöpft werden können. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt – auch Sozialleistungen sind pfändbar!

Handelt der Betroffene innerhalb dieser vierwöchigen Schutzfrist, wird der Pfändungsschutz rückwirkend genehmigt und Gelder in einer ohnehin angespannten finanziellen Situation vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.

Besonderheiten & Vorteile

• Automatischer Schutz des Kontoguthabens bis 1.178,59 Euro (ab 1. Juli 2019)
• P-Konto Umwandlung in max. vier Banktagen
• Kostenlose Umwandlung von Girokonto in P-Konto
• Erhöhung des Basisfreibetrages gegen Nachweis (Kindergeld, Unterhalt, einmalige Sozialleistungen etc.)

So einfach funktioniert das P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, ermöglicht es Schuldnern im Falle einer Pfändung weiterhin am herkömmlichen Zahlungsverkehr teilzunehmen, um so die monatlichen Verpflichtungen wie Stromkosten, Lebensmittel und Miete begleichen zu können. Der Pfändungsfreibetrag bewegt sich im gesetzlich festgelegten Rahmen von derzeit 1.178,56 Euro (die nächste Anpassung der Pfändungsschutzbeträge ist für den 01. Juli 2021 vorgesehen). Alle über diesen Basisfreibetrag hinausgehende Zahlungseingänge werden monatlich für betreffende Gläubiger reserviert und nach Ablauf einer rechtlich definierten Frist zur Verfügung gestellt. Eine natürliche Person darf lediglich ein Pfändungsschutzkonto führen oder muss bei einem Wechsel des Bankinstituts ein bereits bestehendes P-Konto deaktivieren.

Ihr rechtlicher Anspruch auf Schutz

Nach Paragraf 850k Abs. 7 der ZPO (Zivilprozessordnung) wurde im Jahre 2010 vom Bundesgerichtshof ein rechtlicher Anspruch auf eine Kontoumwandlung festgestellt. Keine Bank darf diesem Ansuchen widersprechen und ist nicht befugt für den Vorgang eine gesonderte Gebühr zu erheben. Wird der Pfändungsschutz aktiviert, steht dem Kontoinhaber umgehend zumindest der aktuelle Sockelpfändungsfreibetrag zur Verfügung.

Die Begleichung von monatlich existenziellen Zahlungsverpflichtungen wird mithilfe des P-Kontos erstmal völlig reibungslos durchgeführt. Individuelle Erhöhungen von Freibetragsgrenzen bei Bezug von Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen müssen vom Kontoinhaber mittels entsprechender Bescheinigung gesondert beantragt werden. Nur in diesem Fall darf das Bankinstitut eine Anpassung der Höhe nach vornehmen. In der Regel wird der geltende Freibetrag für die Dauer von einem Jahr vermerkt – danach muss eine erneute Bescheinigung vorgelegt werden, ob man weiterhin Kindergeld oder Sozialleistungen bezieht oder aktuell Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

• Pfändungsfreibetrag 1.178,56 Euro
• Steigerung bei einer unterhaltspflichtigen Person auf 1.622,16 Euro (+ 443,57 Euro)
• 2 unterhaltspflichtige Personen 1.869,28 Euro (+ 247,12 Euro)
• 3 unterhaltspflichtige Personen 2.116,40 Euro (+247,12 Euro)

P-Konto beantragen: Wie reagiert die Schufa?

Der Gesetzgeber hat die Schufa Holding AG dazu berechtigt, Daten zum P-Konto von Banken zu erhalten und darf diese explizit nur an Banken weitergeben. Im Prinzip dient dieser Vorgang der Verhinderung von Missbrauch, da pro natürlicher Person lediglich ein Konto erlaubt ist. Bei Gemeinschaftskonten ist die Beantragung eines Pfändungsschutzkontos unzulässig. Zum Zweck der Überprüfung darf die Schufa Auskunft über ein bestehendes P-Konto erteilen.

Der sogenannte Schufa-Score ändert sich aufgrund einer Beantragung nicht. Der Pfändungsschutz hat keinerlei Auswirkung, denn er sagt nichts über die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kontoinhabers aus. Wie in anderen Fällen auch, kommt es nur zum Schufa-Eintrag, sofern die Zahlungsmoral des Kontoinhabers negativ auffällt oder ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss für das P-Konto vorliegt.

P-Konto Bescheinigung abholen

Als zertifizierter Schuldnerberater kennt David Loebert die Schwierigkeiten, in die Schuldner durch eine unerwartete Kontopfändung geraten können. Um Klarheit zu schaffen, erklärt er in einem persönlichen Beratungsgespräch, wann eine P-Konto Bescheinigung nach Paragraf 850k Abs. 5 ZPO benötigt wird, wo dieses Formular zu bekommen ist und welche Freibeträge nach der individuellen Situation berücksichtigt werden müssen.

Schuldenberatung ist Krisenmanagement – in wirklich dringenden Fällen setzt David Loebert auf Soforthilfe, um betroffenen Schuldnern einen größtmöglichen Zeitvorsprung zu verschaffen. Danach zählt Verhandlungsmanagement und explizites Knowhow. Eine frühe Beantragung des Pfändungsschutzkontos sichert, laut seiner Expertise, die Existenz – ganz ohne bedrohliche Szenarien.

Altersarmut

Die Grundrente ist durch die drohende Verschärfung der Altersarmut ein beherrschendes Thema

Die bundesdeutsche Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Diese erfreuliche Entwicklung hat jedoch auch ihre Schattenseiten. Neben einem beachtlichen Anstieg der pflegebedürftigen Menschen weisen Signale auf eine massive Ausweitung der Altersarmut hin. Der Anteil der Tafel-Nutzer ist im Bereich der Senioren signifikant in den letzten Jahren gestiegen. Dies liegt daran, dass es zahlreiche ältere Menschen gibt, deren Rente unter der Armutsgrenze liegt. Zum Reizthema der zunehmenden Altersarmut zählen bedauernswerte Fakten. Im Verhältnis zur Anzahl der Rentner sind immer weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bereits 10,3 Prozent der Renten lagen im Jahr 2006 unter der zu dieser Zeit bestimmten Armutsgrenze. Derzeit bewegt sich diese Prozentzahl in großen Schritten auf die 20 zu. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass staatliche Hilfe von etlichen betroffenen Rentnern aus Scham nicht beansprucht wird. Losgelöst von bestimmten Euro-Beträgen liegt eine Altersarmut dann vor, wenn die Lebensführung trotz Sparsamkeit nicht mehr ohne Hilfe gelingt. Renten fallen im Durchschnitt bescheiden aus. Entwicklungen wie teure Mieten gehen an dieser Bevölkerungsgruppe nicht vorbei. Trotz starker Einschränkungen an Wohnqualität, Mobilität und Ernährung sowie Bekleidung und Kosmetikartikeln reicht das verfügbare Geld oft nicht aus. Von Café- oder Kinobesuchen ganz zu schweigen. Es bleiben jede Menge Wünsche auf der Strecke, die mit Luxus nichts zu tun haben. Dazu zählen Geschenke für Enkelkinder oder das Einkaufen frischer Produkte auf einem Wochenmarkt. So überrascht es nicht wirklich, dass die SPD im Umfrage-Tiefflug eine Grundrente fordert. Die Idee ist zwar nicht ganz neu, trifft aber jetzt stärker den Zeitgeist und die nachvollziehbaren Hoffnungen vieler Rentner.

Als Herausforderung für Politik und Gesellschaft löst die Grundrente Kontroversen aus

Von der Problematik geringer Renten sind insbesondere Frauen betroffen. Babyjahre und Erziehungszeiten sind nachträglich durch Gesetzesänderungen fairer berücksichtigt worden. Im Verhältnis zu Männern weichen die Löhne und damit die Renten im Durchschnitt jedoch immer noch ab. Eine Vorsorge für das Rentenalter fällt schwer. Das historisch einmalige Zinstief kommt dabei erschwerend hinzu. Kleinere Ersparnisse sind im Rentenfall schnell aufgebraucht. Kredite mit kleinen Raten sind dann zunächst einmal keine Seltenheit, wenn spürbare Veränderungen der Lebensqualität nicht akzeptiert werden. Anfänglich kleine Kreditsummen erhöhen sich durch Folgekosten recht schnell und werden zum Alptraum. Daher ist professionelle Hilfe nötig. Wer in sogenannte Ratenfallen tappt, sollte möglichst schnell eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, um aus diesem Dilemma wieder rauszukommen. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtproblematik scheint eine Grundrente zur Minderung der existenziellen Not mehr als angebracht. Auf dem Weg dorthin scheiden sich jedoch wieder einmal die Geister der Parteien. Dies beginnt mit der unausweichlichen Frage nach der Finanzierung einer Grundrente von 1000 Euro. Ein noch größerer Knackpunkt scheint die Frage des Berechtigten-Kreises zu sein. Die SPD möchte jedem Niedrig-Rentner nach einer mindestens 35-jährigen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse die Grundrente gewähren. Die CDU, von dem losgetretenen Thema konzeptlos auf dem linken Bein erwischt, besteht auf einer Bedürftigkeitsprüfung. Skeptiker behaupten sogar, durch die Grundrente für alle würden Faulenzer gefördert. Die harte Grenze der Beitragsjahre wirft weitere Fragen auf. Danach erhielte ein Rentner durch einen einzigen fehlenden Beitragsmonat keine Grundrente. Eine flexiblere Grenzziehung wäre sozialverträglicher und gerechter. Zur Frage der Bezahlung sollte nicht ignoriert werden, dass die Anzahl der deutschen Millionäre ebenso wie die Steuereinnahmen Rekordhöhen erreicht haben. Zahlreiche deutsche Unternehmen verzeichnen außerordentliche Gewinne. Nicht nur für einen Harz IV-Bezieher ist es unverständlich, dass große Unternehmen in Deutschland keine Steuern bezahlen. Damit entziehen sie sich den sozialen Verpflichtungen. Schließlich entstehen beim Produkttransport der Unternehmen teure Abnutzungen von staatlich finanzierten Transportwegen. Solidarität zum Rest der Gesellschaft scheint trotzdem nicht gefragt zu sein. Bei allem Verständnis für die Konkurrenzfähigkeit zu internationalen Unternehmen besteht in der sozialen Problematik Änderungsbedarf.

Die Strategien der Parteien belasten notwendige Lösungen für eine Grundrente

Die fast schon traditionelle Zerstrittenheit der Großen Koalition findet auch in der Frage der Grundrente ihre destruktive Fortsetzung. Die Grundposition bei der Grundrente muss sich gravierend vom Standpunkt anderer Parteien unterscheiden, so der Eindruck. Gegenargumente werden nicht akzeptiert. Bewegungen, die einen Kompromiss ermöglichen könnten, sind jedenfalls nicht erkennbar. Ideologische Grundüberzeugungen oder Klientelpolitik scheinen dies zu verhindern. Für die um sozialpolitische Themen ringende SPD könnte die Grundrente zum Rettungsanker für das Parteidesaster werden. Erste Reaktionen einzelner CDU-Politiker waren fast schon durch fehlendes Verständnis für den Vorschlag der SPD gekennzeichnet. Die Brisanz des Themas, wovon Millionen Menschen betroffen sind, sorgte allerdings bald wieder für einen positiven Unterton. Einen weiteren Sturmlauf unzufriedener Menschen wie beim Thema Umweltschutz möchte niemand riskieren. Bei allen taktischen Manövern werden eine intensive sachliche Betrachtung und der Rat von Sachverständigen nicht zu umgehen sein. Arbeitsminister Heil (SPD) begründet das Weglassen einer Bedürftigkeitsprüfung hauptsächlich damit, dass peinliche Überprüfungen abschrecken. Wer staatliche Hilfe aus Scham bislang nicht in Anspruch genommen hat, wird eine Bedürftigkeitsprüfung ebenso wenig über sich ergehen lassen. Die Unionsparteien halten entgegen, dass eine Bedürftigkeitsprüfung die Finanzierungsmöglichkeit verbessere. Außerdem müsse eine Grundrente nicht zwingend gewährt werden, wenn der Ehepartner beispielsweise 5.000 Euro verdiene. Nicht besonders hilfreich für die Vorstellung der Grundrente durch Hubertus Heil war die Botschaft des Finanzministers. Parteigenosse Olaf Scholz sprach von der Finanzierung der Grundrente durch Steuern und machte damit für Kritiker das nächste Fass auf. Die Strategie der SPD scheint sich verändert zu haben. Anstelle von Beiträgen zu Verbesserungen der gemeinsamen Koalitionsarbeit soll die Zustimmung der Wahlbevölkerung zur SPD durch erkannte Unterschiede steigen. Ein heftiger Konflikt um die von Millionen Rentnern erhoffte Grundrente muss daher nicht um jeden Preis vor Wahlterminen beendet sein. Von Seiten der CDU erfolgte die Polarisierung zum Thema
Bedürftigkeitsprüfung recht früh durch die Spitzenvertreter Merkel und Kramp-Karrenbauer. Es scheint mehr als fraglich, ob beim heiklen Thema Grundrente die gezeigte Kompromisslosigkeit Bestand halten kann.

Ohne eine Grundrente drohen soziale Spannungen und eine Zunahme der Obdachlosigkeit

Jedem fünften alten Menschen droht in naher Zukunft die Armut. Bis zum Jahr 2040 gehen eine große Anzahl von Alleinerziehenden, Geringverdienern und Langzeitarbeitslosen aus Ostdeutschland in Rente. Die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor steigt. Wohnraum wird knapper, die höhere Nachfrage führt zu Mieten, die für Niedrig-Renten nicht infrage kommen. Es ist zu vermuten, dass in den nächsten 20 Jahren nicht nur die Anzahl der Tafel-Besucher weiter ansteigen wird. Den Deutschen geht es nicht nur laut Umfragen so gut wie noch nie. Altersarmut, die sogar zur Obdachlosigkeit führen könnte, passt nicht in dieses Bild. Daher ist die Politik ultimativ zum Handeln aufgefordert – die Grundrente muss kommen. In zahlreichen Ländern wie Niederlande, Schweiz und Österreich ist sie bereits mit Erfolg eingeführt. Dabei fällt auf, dass dort keine Bedürftigkeitsprüfung nach deutschem Modell vorkommt. Die Schätzungen, wieviel Menschen im Falle einer Bedürftigkeitsüberprüfung eine Grundrente erhielten, gehen weit auseinander. Jedenfalls wären in diesem Fall die meisten Rentner enttäuscht. Die Gewerkschaften stehen daher hinter dem SPD-Vorschlag. Er verhindere nicht nur Demütigung und Entblößung, sondern sorge auch für die richtige Lösung nach einem langen Arbeitsleben. Außerdem habe bei der Union eine Bedürftigkeitsprüfung in Sachen Mütterrente keine Rolle gespielt. Es wäre mehr als vernünftig, wenn eine Einigung in den bestehenden Streitfragen zur Grundrente bald erfolgen könnte. Die Grundrente würde für einen wichtige Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland sorgen. Besonders ältere Menschen sorgen sich nach Umfragen stärker als noch vor einiger Zeit um die Zukunft. Unsicherheit wird durch die weltweite Zunahme an Konflikten ausgelöst. Umweltgefahren, Handelskonflikte und mögliche Kriege bis zu Diskussionen über Flüchtlinge und Rechtsextreme beunruhigen die Menschen. Angst vor Armut sollte keine zusätzliche Belastung bilden. Die Parteien sollten vor diesem Hintergrund ihre taktischen Überlegungen zur Grundrente den Bevölkerungsinteressen unterordnen. Ansonsten könnten erhebliche soziale Spannungen durch Enttäuschungen und Politikverdrossenheit auftreten.

Jede fünfte Schuldnerberatung außergerichtlich erfolgreich

Zwangsversteigerung verhindern – wenn der Verlust des Eigenheims droht

Wenn der Beruf einfach nicht mehr genug einbringt oder Schicksalsschläge Ihnen den letzten Nerv rauben, kann Ihnen finanziell schnell der Boden unter den Füßen wegbrechen. Komplette Sicherheit ist diesbezüglich nie möglich, mit einigen Tricks lassen sich die Folgen eines derartigen finanziellen Einbruchs allerdings geringhalten. Besonders der Verlust des Wohneigentums ist eine häufige Folge zur Schuldeneintreibung und dadurch wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Mit meiner Hilfe sind Sie diesbezüglich allerdings jederzeit sicher beraten, sodass die Zwangsversteigerung auch in Ihrer Situation garantiert noch verhindert werden kann.

Wann droht eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie?

Der plötzliche Verlust des Wohneigentums hat meist rein finanzielle Gründe. Wenn es beispielsweise nach der Ehescheidung oder Krankheit zu finanziellen Engpässen kommt, leiden darunter häufig auch Ihre anderen wirtschaftlichen Verpflichtungen, denen Sie dann nicht mehr gerecht werden können. Um die entstehenden Schulden auszugleichen, kommt es zu Pfändungen, die im Extremfall natürlich auch Ihr Eigenheim betreffen können.

Auch der Weg in die Privatinsolvenz kann ein guter Grund für die Banken sein, Ihre Darlehen zu kündigen und von Ihnen plötzlich immense Geldsummen zu fordern. Um diese Summe begleichen zu können, leitet die betreffende Bank meist sehr schnell ein Zwangsversteigerungsverfahren, weshalb Sie handeln sollten, bevor Sie derartige Zwangszahlungen nicht mehr verhindern können.

Ihre Möglichkeiten zum Erreichen einer Einigung mit der Bank

Meist haben Sie die Möglichkeit, vor der Einleitung konkreterer Maßnahmen Ihren Ansprechpartner bei der Bank aufzusuchen und diesem Ihre Situation zu schildern. Dabei ist es allerdings sehr wichtig, vorher durch ein Expertengespräch Ihr Vorgehen zu besprechen, um mit maximalen Erfolgschancen ins Gespräch mit Ihrer Bank zu gehen. Die folgenden Ansätze sind für Sie dabei empfehlenswert, um Ihre Finanzierungsprobleme in den Griff zu bekommen auch ohne die Zwangsversteigerung Ihres Eigenheims zu einer friedlichen und rentablen Lösung zu kommen.

  • Vereinbarung einfacher finanzierbarer Raten

Auch wenn Sie durch regelmäßig anstehende Zahlungen in einem hohen Finanzbereich monatlich belastet werden, ist diese Option besser als der totale Finanzkollaps. Mithilfe einer zugehörigen Ratenstundung können Sie trotz der Belastung für einen gewissen Zeitraum wieder entspannter aufatmen und kurzfristig finanziell entlastet werden. Für langfristige Lösungen hilft Ihnen diese Option bei der ansteigenden Schuldenlast allerdings nicht.

Um allerdings überhaupt eine Genehmigung für die Stundung Ihrer Raten zu erhalten, muss Ihre Bank bereits während der Beantragung ein Ende Ihrer steigenden Schuldenlast abschätzen können. Gemeinsam erstellen wir im Rahmen des zuverlässigen Krisenmanagements die passenden Ansätze für Ihren Schuldenstopp, sodass Sie mithilfe einer Ratenstauung zumindest kurzfristig entlastet werden.

  • Verringerung oder Aussetzung der Tilgung

Sollten Sie nur kurzfristig von Schulden betroffen sein, können Sie mithilfe einer Verringerung Ihrer Tilgung das Finanzproblem schnell erledigen. In manchen Situationen sind die Raten für den Schuldner schlicht nicht tragbar, wodurch eine Verlängerung der Laufzeit zu günstigeren Raten bereits die nötige Entlastung bringen kann.

Auch hierfür müssen Sie Ihrer Bank allerdings gut nachvollziehbare Gründe liefern, da diese grundsätzlich nicht Ihren Vorstellungen und Wünschen gerecht werden muss. Mithilfe der passenden Verhandlungsansätze wird Ihre Bank aber mit Sicherheit nachvollziehen, dass eine Tilgungsverringerung auch für sie selbst von Vorteil ist. So dauert die Rückzahlung insgesamt zwar länger, verhilft Ihnen allerdings nachhaltig und zuverlässig aus der Schuldenfalle.

  • Professionelle Umschuldung

Da die Höhe der Zinsen in den letzten Jahren deutlich gefallen ist, müssen durch damals abgeschlossene Kredite noch deutlich höhere Zahlungen geleistet werden als heute. Eine Umschuldung würde Ihnen durch die ablaufende Zinsbindungsfrist eine deutlich günstigere Abschlussfinanzierung ermöglichen, sodass Sie mithilfe der richtigen Vereinbarungen nachhaltig sparen können.

So überzeugen Sie die profitorientierten Kreditunternehmen auch ohne Finanzkraft

Auch wenn Banken selbst durch eine Anpassung Ihres Kredits oder mithilfe einer Maßnahmenveränderung profitieren würden, lassen sie nicht immer einwandfrei mit sich verhandeln. Deshalb benötigen Sie einen sicheren Rückhalt, der Sie bei Streitfragen unterstützt und die idealen Strategien zur Überzeugung Ihres Kreditinstitutes entwickeln kann.

In einem persönlichen Gespräch können wir uns dafür genauer über Ihre finanziellen Hintergründe unterhalten, um für Ihre Bank eine positive Prognose entwickeln zu können. Dafür benötigen Sie im Vorhinein einen sicheren und regelmäßigen Verdienst sowie eine Absicherung gegen zeitweilig erneute Kreditaufnahmen, sodass Ihr Schuldenpotenzial sinken kann.

Wenn Sie die Bank anschließend von Ihrem Aufwärtstrend und Ihrer zukünftigen Finanzlage überzeugen können, steht einer positiven Entwicklung im Bereich der Schuldentilgung nichts mehr im Weg. Auf diese Weise konnten durch Gespräche mit der Bank und mithilfe neuentwickelter Strategien bereits zahlreiche Zwangsversteigerungen vermieden werden, wodurch den Schuldnern Ihr geliebtes Eigenheim geblieben ist.

Bekämpfen Sie mithilfe der passenden Strategie Ihren finanziellen Engpass

Viele Schuldner stehen dennoch vor der Frage, wie Sie trotz ihrer eigenen Vollzeittätigkeit und der Familie mehr Geld erwirtschaften können, um die nötigen Darlehen abzubezahlen. Damit Sie den gesetzlich gültigen Rahmen dabei nicht verlassen, empfiehlt sich diesbezüglich eine gemeinsame Planung und Absprache, sodass Ihre Immobilie als Geldanlage erhalten bleibt.

Um Ihren Engpass langfristig bekämpfen zu können, bieten sich beispielsweise Raumvermietungen oder der selbstgewählte Verkauf Ihrer Wertgegenstände an. Falls sich also in Ihrer Immobilie noch ein nicht genutztes Zimmer befindet, können Sie durch den Raum weitere regelmäßige Einnahmen generieren, durch die Sie Ihre Schulden tilgen und die Zwangsversteigerung verhindern können.

Auch geerbte Schmuckstücke oder tief im Keller verborgene Schätze können für Sie zum Befreier aus der Schuldenfalle werden, wodurch sie vom Wert Ihrer Einrichtung profitieren. Gerne lassen sich auf Wunsch dazu auch weitere Experten einschalten, mit denen wir den Wert Ihrer Einrichtung schätzen und Ihnen einen effektiven Plan erstellen können, wie Sie mithilfe dieser Gegenstände schnell wieder schuldenfrei werden.

Zum Überblick – 5 Kurztipps zum sparsamen und finanzierbaren Leben

  • Versuchen Sie, möglichst wenig Strom und Wasser zu verschwenden, um diese monatlichen Rechnungen möglichst gering zu halten.
  • Kündigen Sie nicht- oder kaum genutzte Abonnements und Verträge, die Ihnen monatlich unabhängig von der Nutzungshäufigkeit einen festen Betrag berechnen.
  • Prüfen Sie Ihre abgeschlossenen Versicherungen und vergleichen, ob die Police exakt Ihren Anforderungen entspricht oder ob es diesbezüglich noch finanziellen Optimierungsbedarf gibt.
  • Lassen Sie das eigene Auto möglichst häufig stehen und greifen auf den öffentlichen Personennahverkehr zurück. Dadurch sparen Sie sowohl Fahrzeug-, als auch Benzinkosten und Steuern.
  • Strukturieren Sie Ihre Einkaufspläne und Besorgungslisten, sodass möglichst wenig weitere Artikel schnell und unüberlegt Teil Ihres Einkaufs werden.

Ihre Vorteile einer professionellen Beratung durch mich als Experte für Ihr Krisen- und Verwaltungsmanagement

In vielen Situationen ist das Problem einzig und allein die mangelhafte Finanzierungsstrategie, weshalb wir gemeinsam mit Sicherheit an einer erfolgssichernden Maßnahme arbeiten können, um Ihr Eigenheim zu retten. Kontaktieren Sie mich dazu einfach mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular oder schreiben mir direkt eine E-Mail. Lassen Sie sich dabei nicht zu viel Zeit, damit wir gemeinsam die Zwangsversteigerung rechtzeitig und sicher abwenden können.

Gerne unterstütze ich Sie in der Funktion als Ihr Berater bei allen anstehenden Entscheidungsfragen und helfe Ihnen auch weiter, wenn das Versteigerungsverfahren bereits begonnen hat. Dennoch ist es entscheidend, möglichst schnell zu reagieren, bevor sich die Banken gegen Sie stellen und Ihre Kompromissvorschläge kein Gehör mehr finden.

Immobilie geerbt? Das müssen Sie wissen!

Erbe ausschlagen – Schulden vermeiden

Erbe ausschlagen – Schulden vermeiden

Schulden entstehen nicht nur durch ungezügelte Kauflust, durch Scheidung oder Krankheit. Ein weiterer Grund für Schulden kann auch eine Erbschaft sein. Wer sich nicht vorher über die finanzielle Lage des Verstorbenen informiert, gerät schnell in eine Schuldenfalle. Es gibt Wege, um diese Situation zu vermeiden.

Die Konsequenzen einer Erbschaft mit Schulden

Die Rechtslage ist eindeutig. Wer erbt, bekommt nicht nur das Vermögen. Das Erbe beinhaltet auch die Schulden. Leider ist es nicht selten, dass die Verstorbenen nur Schulden hinterlassen. Für die Erben stellt sich die berechtigte Frage, ob sie das Erbe annehmen sollen oder nicht. Es ist nicht möglich, nur das Vermögen zu erben, die Schulden aber nicht. Hat sich ein Erbe nicht über die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen informiert und erbt dieser die Schulden, dann ist eine Privatinsolvenz der einzige Ausweg.

Ein Ausweg ist das Erbe auszuschlagen

Niemand ist gezwungen, ein Erbe anzutreten, wenn der Verstorbene verschuldet war. Es besteht für die Hinterbliebenen jederzeit die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Das erfordert aber ein umsichtiges Vorgehen. Schulden zu haben bedeutet nicht gleichzeitig, dass kein Vermögen vorhanden ist, das die Schulden übersteigt. Das Erbe auszuschlagen ist ein endgültiger Schritt, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Allein schon aus diesem Grund sollte die Sachlage genau geprüft werden. Bei einer Erbausschlagung entfällt auch der Pflichtteil.

Wie wird ein Erbe ausgeschlagen?

Wer erbt, hat eine Frist von sechs Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann das Erbe ausgeschlagen werden. Geschieht dies nicht, so gilt das Erbe als angenommen. Eine Ausschlagung ist dann möglich, wenn der Erbberechtigte vom Tod des Erblasser informiert wurde. Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, so erhalten die Erben nicht automatisch eine Benachrichtigung über das Erbe. Bei einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis dürften die Erben über die Erbfolge aufgeklärt sein. Liegt ein Testament vor, können die Erben bei dessen Eröffnung das Erbe ausschlagen.

Was geschieht, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Dann folgt in der Erbfolge der Nächste. Schlägt auch dieser das Erbe aus, folgt ein anderer in der Erbfolge. Schlagen alle das Erbe aus, dann ist der Staat der Erbe. Wird das Erbe ausgeschlagen, muss kein Erbe für die Schulden aufkommen. Es lohnt sich immer dann ein Erbe auszuschlagen, wenn die Verbindlichkeiten höher sind als das Vermögen.

Bei der Vermögensfeststellung kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Nachlass sehr umfangreich ist. Es gibt von staatlicher Seite keine Hilfe bei der Feststellung, wie hoch das Erbe tatsächlich ist. Manche Behörden wollen zunächst einen Erbschein sehen, bevor sie Auskunft über das Erbe geben. Sobald ein Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angenommen. Dieser Weg führt im schlimmsten Fall ebenfalls in eine Schuldenfalle.

Vorsicht, wenn sich ein Haus im Nachlass befindet

Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn sich ein Haus im Nachlass befindet. Wenn es schon sehr alt und ungepflegt ist, muss es vielleicht saniert werden. Die Kosten hierfür können den Gewinn deutlich übersteigen. Wurde das Erbe bereits angetreten, bleibt dann nur noch der Weg über den Verkauf des Hauses.

Was geschieht, wenn das Erbe trotz Schulden angenommen wurde?

In diesem Fall ist eine Schuldnerberatung notwendig. Diese Schuldnerberatung sollte von einem Profi in Angriff genommen werden. Diese ist mehr als nur eine Beratung. In vielen Fällen wird auch eine konkrete Hilfe angeboten. Ist die Schuldensituation aufgrund des Erbes kaum zu bewältigen, dann bietet sich oftmals die Privatinsolvenz an. Es handelt sich dabei um eine Schuldenregulierung auf gerichtlicher Ebene. Dieser Fall tritt ein, wenn Privatpersonen zahlungsunfähig geworden sind. Bevor es jedoch zu diesem endgültigen Schritt kommt, kann auch eine professionelle Schuldenbereinigung erforderlich sein. In diesem Fall kümmert sich der Schuldnerberater um die Regulierung.

Auf keinen Fall sollte versucht werden, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Schuldnerberater machen nichts anderes, als anderen Menschen bei der Bewältigung ihrer Schulden zu helfen. Es spielt keine Rolle, wodurch die Schulden entstanden sind. Das können durchaus Erbschulden sein, aber oftmals sind auch Scheidungen oder Krankheit Wege, die in eine Schuldenfalle führen. Ohne Hilfe von Profis ist die Schuldenregulierung kaum zu bewältigen.

Kann eine Erbschaft auch nachträglich ausgeschlagen werden?

Hat ein Erbe die Erbschaft angenommen, kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeschlagen werden. In schwerwiegenden Fällen kann diese zwar angefochten werden, aber das ist nur sehr schwer durchzusetzen. Der typische Fall ist, wenn der Erbe davon ausgeht, dass der Verstorbene vermögend war. Stellt sich hinterher raus, dass nur ein Schuldenberg übrig geblieben ist, kann das Erbe dann nicht mehr ausgeschlagen werden. Die Frist von sechs Wochen ist so angesetzt, dass sich die Erben während dieser Zeit über den Nachlass informieren können. Geschieht das nicht gewissenhaft, ist es hinterher zu spät. In diesen Fällen muss auch dann unter Umständen eine Privatinsolvenz in Betracht gezogen werden.

Wie wird ein Erbe ausgeschlagen?

Das Erbe kann bei einem Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Hier wird die Ausschlagungserklärung niedergeschrieben. Es kann aber auch über einen Notar eine notarielle Erklärung unterzeichnet werden. Diese Erklärung muss dann innerhalb der Frist von sechs Wochen beim Nachlassgericht eingehen.

Was geschieht, wenn die Erben im Ausland leben?

Es kommt nicht selten vor, dass Erben im Ausland leben oder nicht so schnell gefunden werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Erbe von der Erbschaft erfährt. Es spielt keine Rolle, ob schon mehrere Monate bis dahin vergangen sind. Der Erbe hat immer sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, auch wenn er erst nach Monaten von dem Tod erfahren hat.

Was sonst noch erwähnt werden sollte

Wer das Erbe schlägt, sollte den nächsten in der Reihenfolge allein schon aus Fairness mitteilen, dass der Verstorbene überschuldet war. Geschieht dies nicht und wird das Erbe dennoch angetreten, kommt der Nächste in der Erbfolge in eine Schuldenfalle. Damit dies nicht geschieht, sollten alle in der Erbfolge darauf hingewiesen werden. Ist die Schuldensituation erst einmal vorhanden, kommen die wenigsten ohne Hilfe eines Profis wieder raus. Sinnvoll ist es deshalb, es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. Wer sich im Erbfall genau informiert und die Frist nicht verstreichen lässt, kann sich auf die Situation einstellen. Eine Schuldenfalle gibt es dann erst gar nicht.

Schulden bei Krankenkassen

Schulden bei Krankenkassen

Personen mit einem nicht geringfügigen Einkommen und einer Anstellung können bei der Krankenkasse keine Schulden generieren, da die Beiträge jeden Monat automatisch vom Bruttogehalt an die Krankenkasse bezahlt werden.
Das Gleiche gilt für Hartz-4-Empfänger, in diesem Fall übernimmt der Leistungsträger die Kosten für die Pflichtversicherung von der Krankenkasse.

Schulden bei der Krankenkasse haben in der Regel nur Personen mit einer privaten Krankenversicherung, Selbstständige und Freiberufler. Sie alle müssen die monatlichen Beiträge für die Krankenkasse selbst bezahlen. Wenn dies nicht geschieht, kommt es zu Schulden bei der Krankenkasse. Zu hohe Ausgaben oder ein zu kleine Einkommen sind sicherlich zwei der Gründe, warum jemand nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungen nachzukommen. Auch ein unvorhergesehenes Ereignis mit hohen Folgekosten, Scheidung, eine längere Krankheit, der Verlust vom Arbeitsplatz oder ein Todesfall kann ungewollt in eine Schuldenfalle führen.
Finanzielle Not heißt gleichzeitig auch, die laufenden Kosten zu begleichen. Der größte Kostenfaktor sind, außer den Miet- und Nebenkosten, die Beiträge für die Versicherungen. Im Gegensatz zu anderen Schuldenquellen besteht bei der Krankenkasse eine größere Hoffnung auf eine Kooperation.

Was passieren kann, wie Sie richtig vorgehen, wenn Sie den Versicherungsbeitrag nicht mehr gewährleisten können und wie Sie am besten aus einer möglichen Schuldenfalle herauskommen, erfahren Sie hier.

Schulden bei der Krankenkasse – Ratenzahlung

Wenn Sie die Bereitschaft zeigen, mit der Krankenkasse zusammenzuarbeiten, lässt sich meistens ein Weg finden, um die Schulden bei der Krankenkasse zu begleichen, denn grundsätzlich besteht in den meisten Fällen von Schulden bei der Krankenkasse die Möglichkeit von Ratenzahlungen.
Sobald Sie die Ratenzahlung vereinbart haben und den monatlichen Betrag auch bezahlen, erhalten Sie wieder die volle Leistung von der Krankenversicherung. Wenn die vereinbarten Raten nicht fristgerecht bezahlt werden, tritt wieder das Ruhen der Krankenversicherung ein, ohne Vorankündigung oder Wartefrist durch die Krankenkasse.

Schulden bei der Krankenkasse – Verjährung

Wenn nicht davon ausgegangen wird, wissentlich und vorsätzlich nicht gezahlt zu haben, tritt Verjährung der Schulden nach vier Jahren in Kraft. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Schulden bei der Krankenkasse in einer allfälligen Privatinsolvenz mit einzuberechnen, jedoch sollte sich nicht auf diese Option verlassen werden. Handelt es sich um vorsätzlich vorenthaltene Zahlungen, tritt die Verjährung erst nach dreißig Jahren ein.

Krankenkassenwechsel bei Schulden

Durch einen Krankenkassenwechsel können Sie das Schuldenproblem nicht lösen, sie müssen der neuen Krankenkasse Nachweise über die Bezahlung der monatlichen Raten vorweisen. Zudem tritt nach einem Wechsel von der Krankenkasse das sofortige Ruhen des Anspruches auf Leistungen durch Ihre Krankenversicherung, ohne Hinweis und Zwei-Monatsfrist.

Krankenversicherungsschutz bei Schulden

Wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben, sind sie immer noch versichert. Ihnen steht trotz Schulden der Arztbesuch zu, die Krankenkasse übernimmt in aller Regel für einen Zeitraum von zwei Monaten weiterhin die Kosten, mindestens bei einer akuten Behandlungsnot.

Persönliche Unterstützung bei Krankenkassenschulden

Es freut mich, Sie auf diesem Weg, und vielleicht schon bald persönlich, kennenzulernen.
Es gibt sicherlich schönere Themen als Schulden bei der Krankenkasse, sie bedeuten aber auch nicht den Weltuntergang. Gerne biete ich Ihnen meine professionelle Unterstützung an, denn ich weiß, wie schnell die Schuldenfalle in der heutigen Zeit zuschnappen kann.
Für Sie ist es wichtig, die momentane Situation nicht zu ignorieren und richtig zu handeln. Durch die jahrelange Erfahrung im Umgang mit Gläubigern, Rechtsanwälten und bin ich in der Lage, meine Kenntnisse für Sie gewinnbringend und nachhaltig einzusetzen, um Ihre Finanzen wieder in geregelte Bahnen zu lenken.

Der erste Schritt ist meist der Schwerste und den haben Sie bereits erfolgreich hinter sich gebracht, indem Sie einen Beitrag zum Thema Schulden bei der Krankenkasse gesucht und diese Seite gefunden haben.

Eine, manchmal unbekannte Reise, beginnt immer mit dem ersten Schritt und ist erst beendet, wenn auch der letzte Schritt getan ist.

Wie schon erwähnt, haben Sie den ersten Schritt bereits getan und damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben, stelle ich mich kurz vor; danach finden Sie weitere, wichtige Informationen, um Ihre persönliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.

Mein Name ist David Biral, ich unterstütze seit mehr als fünfzehn Jahren Privatpersonen, Familien, Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer, damit sie schuldenfrei werden.
Als geprüfter Bürokaufmann mit Zusatzqualifikation in der Schuldenberatung und als diplomierter Rechtswirt durfte ich bereits vielen Menschen helfen, den Weg aus der Schuldenfalle erfolgreich zu meistern oder ihnen den richtigen Weg dahin zu zeigen.
Gerne begleite ich auch Sie vom Anfang bis zum Schluss, die Schulden bei der Krankenkasse loszuwerden, damit Sie Ihren Weg schuldenfrei weiter beschreiten können.

Konsequenzen mit Schulden bei der Krankenkasse

Gut zu wissen, dass Schulden auch immer nicht unerhebliche Konsequenzen mit sich bringen können, besser ist zu wissen, dass diese mit Eigeninitiative und einer professionellen Unterstützung zu vermeiden sind.

Schulden müssen nicht immer zu einem Problem werden. Wenn die Raten fristgerecht überwiesen sind, rückt die Schuldenfreiheit immer näher.
Allerdings können unvorhergesehene Umstände die finanzielle Situation grundlegend ändern, sodass die Rückzahlung plötzlich schwierig wird. Dann fallen häufig Begriffe wie Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz.

Die Definition von der Schuldenfalle

Aus in Anspruch genommenen Dienstleistungen können Schulden entstehen, solang diese Schulden nicht zurückgezahlt sind, können zusätzlich Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen durch Zinsen, Bearbeitungsgebühren und so weiter entstehen, was wiederum ein größerer Schuldenberg zur Folge hat.
Auf diese Weise gerät Frau und Mann häufig in die Schuldenfalle, gepaart mit einem Teufelskreis, aus dem ohne Hilfe kaum mehr oder nur schwer auszubrechen ist.
Die Aufnahme von einem Kredit für die Rückzahlung von Schulden bei der Krankenkasse ist keinesfalls empfehlenswert, damit kann sich der Teufelskreis von der Schuldenfalle definitiv schließen.

Die Definition der Zahlungsunfähigkeit

Von Zahlungsunfähigkeit wird dann gesprochen, wenn es dem Schuldner nicht mehr möglich ist, den Zahlungspflichten gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Wenn die Zahlungen nicht mehr erfolgen, wird davon ausgegangen, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei der Zahlungsunfähigkeit von einer Privatperson kann durch die Schuldnerberatung die Situation analysiert und ein Rückzahlungsplan erarbeitet werden und gilt auch im Fall von Schulden oder einer Überschuldung.

Der beste Weg aus den Schulden bei der Krankenkasse

Wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben und nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Gerne stelle ich Ihnen meine Dienstleistungen zur Verfügung, damit wir gemeinsam dafür sorgen können, dass sich Ihre finanzielle Zukunft so sorgenfrei wie möglich gestaltet und Sie langfristig profitieren können.
Quälen Sie sich nicht mit Fragen, wie es weiter gehen soll, gemeinsam können wir das Projekt Schuldenfreiheit auf lange Sicht erfolgreich umsetzen.
In einem ersten Gespräch erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten und gewinnen eine bessere Vorstellung vom weiteren Vorgehen, denn manchmal meint Frau und Mann, richtig zu handeln und tut genau das Falsche. Deshalb ist es hilfreich, jemanden zu haben, der sich mit dem Thema auskennt und unterstützend zur Seite steht. Mit der Unterstützung eines Schuldnerberaters bekräftigen Sie zudem gegenüber der Krankenkasse, dass Sie gewillt sind, die Schulden zu bezahlen.

Kontakt – auch Online

Sie haben auch die Möglichkeit, mich nicht nur per Telefon, über E-Mail oder an einem der drei Standorte persönlich vor Ort zu kontaktieren, sondern auch Online, damit Sie sich Zeit und allfällige Fahrkosten sparen.09

 

Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren

Kompetente Hilfe im Insolvenzverfahren

Die Privatinsolvenz ist für Betroffene manchmal das letzte Mittel, um die Schulden in den Griff zu bekommen. Verständlicherweise ist die Ausgangslage meistens belastend. Häufig scheuen sich Schuldner deswegen aus Scham und Angst davor, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Davon ist abzuraten, weil das Insolvenzverfahren jeden Bürger treffen kann. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke, wenn Sie sich der Situation stellen. Außerdem bietet es die großartige Chance, in Zukunft ein schuldenfreies Leben zu führen. Um die Belastung aufzufangen, ermöglicht der Gesetzgeber dieses Verfahren. Lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen. Ich stehe an Ihrer Seite!

Bei der Privatinsolvenz sind verschiedene Stufen voneinander zu unterscheiden. Zunächst wird bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren das sogenannte Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt. Bevor der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt werden kann, muss der Schuldner den Versuch unternehmen, eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern herbeizuführen. Eine professionelle Aufarbeitung kann den entscheidenden Unterschied ausmachen. Immerhin möchten die Gläubiger von dem Plan überzeugt werden, um der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zuzustimmen.

Erst wenn der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert ist, kann der Schuldner den Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen. Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird allerdings nur stattgegeben, wenn neben dem Antrag ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan eingereicht wird. Inhaltlich entspricht er den Anforderungen, die an den außergerichtlichen Plan gestellt werden. Auf Grundlage dieses Plans kommuniziert das Gericht mit den Gläubigern. Eine überzeugende Argumentation kann dazu beitragen, dass sich die Mehrheit der Gläubiger doch noch für die Umsetzung ausspricht. Für die Berechnung der Mehrheitsverhältnisse ist nicht nur die Anzahl aller Gläubiger entscheidend. Vielmehr wird auch die gesamte Forderungssumme berücksichtigt.

Insofern sich keine Mehrheit bildet, wird dieser Verfahrensschritt regelmäßig übersprungen. Das zuständige Insolvenzgericht eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die juristische Beratung hat nicht nur den Vorteil, dass der Schuldenbereinigungsplan überzeugend aufgestellt wird. Vielmehr wird auf Grundlage der geltend gemachten Forderungen auch geprüft, ob der Anspruch überhaupt besteht. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Gläubiger die Zahlung verlangt, obwohl bereits Verjährung eingetreten ist. Zudem berate ich Sie professionell und nachdrücklich im Hinblick auf Ihre sonstigen Rechte. Dazu zählen exemplarisch die Einhaltung der Pfändungsfreigrenze, die Eröffnung eines speziellen Pfändungskontos, die Einstellung von Zahlungen an die Gläubiger sowie die Bildung von wertigen Reserven.

Die Situation muss Ihnen nicht unangenehm sein. Ich arbeite in Ihrem Sinne, damit Sie schnellstmöglich in einen sorgenfreien Alltag zurückfinden. Bedenken Sie, dass schätzungsweise etwa vier Millionen Haushalte von einer Verschuldung betroffen sind. Meine Aufgabe besteht nicht darin, Sie für Ihren finanziellen Zustand verantwortlich zu machen. Vielmehr helfe ich Ihnen aus der unglücklichen Situation.

Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren ist das Verbraucherinsolvenzverfahren sehr vereinfacht worden. Überschuldete Privatpersonen sollen gerade nicht in einem aufwändigen Verfahren überfordert und zusätzlich belastet werden. Sobald das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz eröffnet hat, bestellt es einen Treuhänder. Seine Aufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu sichten, um sie angemessen zu verwerten. Er hat bei der Verwertung die Pfändungsfreigrenzen zwingend einzuhalten. Allerdings darf er auch auf den pfändbaren Teil zugreifen, den der Schuldner im Laufe des gesamten Verfahrens hinzu bekommt. Das können vor allem erwirtschaftetes Arbeitseinkommen oder eine Erbschaft sein.

Mit der Entscheidung des Gerichts, das Verfahren zu eröffnen, beginnt zugleich die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Insgesamt dauert sie sechs Jahre, und legt dem Schuldner sowohl Rechte als auch Pflichten auf. An diese Pflichten sollte er sich unbedingt halten, um das Ziel der Restschuldbefreiung zu erreichen. Sobald er von den restlichen Schulden befreit worden ist, endet das Verfahren. Dem neuen Lebensabschnitt steht somit nichts mehr im Wege. Selbstverständlich unterstütze ich Menschen in finanzieller Not auch während der Wohlverhaltensphase. Anwaltliche Vertretung ist während des gesamten Privatinsolvenzverfahrens zu empfehlen. Machen Gläubiger im Schlusstermin Versagungsgründe geltend, ist eine zeitnahe und rechtssichere Reaktion wichtig. Andernfalls riskiert der Schuldner die begehrte Restschuldbefreiung. Sollte diese versagt werden, prüfe ich insbesondere auch, ob überhaupt Versagungsgründe vorliegen.

Vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin. Ich führe Sie behutsam durch das gesamte Verfahren, wobei ich Ihre Rechte mit Nachdruck gegenüber den Gläubigern sowie dem Gericht vertreten werde.

Zuverlässige Unterstützung bei der Firmeninsolvenz

Leider verläuft nicht jede Firmengründung wie erhofft. Die Ziele, als selbstständiger oder Freiberufler finanziell etwas aufzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und eine erfolgreiche Struktur aufzubauen, können manchmal in weite Ferne rücken. Im Gegensatz zum Privatinsolvenzverfahren sind bei Unternehmen einige Besonderheiten zu beachten. Mit Ausnahme der großen Wirtschaftskonzerne ist es vielen Unternehmern kaum möglich, finanzielle Reserven anzulegen, um bei wirtschaftlichen Krisen und Umsatzeinbußen weiterhin liquide zu sein. Eine Unternehmenssanierung erfordert eine komplexe Analyse. Es gibt nicht das eine Verfahren, da die besonderen Umstände des Einzelfalls immer berücksichtigt werden müssen.

Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind, hängt von einer umfassenden Prüfung ab. Ich biete Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an. Gemeinsam analysieren wir den tatsächlichen Ist-Zustand. Darüber hinaus stelle ich Ihnen wenn möglich verschiedene Lösungsansätze vor. Das wichtigste Ziel besteht für mich darin, Ihr Unternehmen für die Zukunft zu retten. Ein konzeptionelles Vorgehen kann dazu beitragen, dass eine Firmeninsolvenz vermieden wird. Das ist auch Sinn und Zweck der neugefassten Insolvenzordnung, die vorsieht, dass zahlungsschwache Unternehmen nicht mehr zerschlagen, sondern vordergründig saniert werden.

Sollte die Unternehmensanalyse ergeben, dass eine Sanierung des Unternehmens nicht mehr in Betracht kommt, begleite ich Sie durch das Firmeninsolvenzverfahren. Das bedeutet keineswegs, dass Sie die Selbstständigkeit aufgeben müssen. Bei einer anhängigen Insolvenz kann die unternehmerische Tätigkeit durchaus fortgesetzt werden. Lassen Sie sich dazu von mir umfassend beraten. Es ist beispielsweise durchaus denkbar, eine Unternehmensneugründung zu realisieren. Damit ist der Grundstein für den Neustart gelegt. Sie müssen nicht zwangsläufig Ihre beruflichen Träume aufgeben. Es gibt eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten, die wir gemeinsam in Angriff nehmen werden.

Zu meinen Hauptaufgaben zählt vor allem die Auseinandersetzung mit den Gläubigern. Bei Freiberuflern und Selbstständigen handelt es sich vor allem Banken. Diese haben ein großes Interesse daran, ihre Forderungen nicht gänzlich einzubüßen. Daher sind sie oftmals bereit, auf einen Teil ihrer Ansprüche zu verzichten. Voraussetzung ist zumeist ein überzeugendes und realistisches Konzept.

Durch den Teilschulderlass können die ersparten Ressourcen in die Neustrukturierung des Unternehmens investiert werden. Der Schuldner muss allerdings dazu bereit sein, unter Umständen sogar harte Einschnitte durchzusetzen. Der bisherige Unternehmensweg hat noch nicht den Erfolg gebracht, den er sich vorgestellt hat. Nichtsdestotrotz können einzelne Stellschrauben bereits der Schlüssel zum Erfolg sein.

Ich begleite und kontrolliere die gesamte Sanierungsmaßnahme. Das hat für Sie den Vorteil, dass ich Sie rechtzeitig auf wirtschaftliche Fehlentwicklungen hinweisen kann. Dadurch ersparen Sie sich künftig weitere finanzielle Engpässe. Rückschläge gehören bei fast jeder Unternehmensgründung dazu. Die Erfahrung können Betroffene allerdings nutzen, um ihre Ideen künftig innovativ zu vermarkten. Die große Chance der Unternehmenssanierung werde ich für Sie von Anfang an zuverlässig und zielorientiert gestalten.

Insoweit aufwändige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr zweckmäßig sind, führe ich Betroffene durch die sogenannte Regelinsolvenz. Dabei handelt es sich um das Insolvenzverfahren für Selbstständige. Im Gegensatz zum privaten Verfahren sind hier eine Vielzahl von speziellen Vorschriften unbedingt zu beachten. Das System ist sehr komplex und kompliziert. Sie sollten das Risiko vermeiden, das Ziel der Schuldenbefreiung zu verwirken. Zum Teil sind auch strafrechtliche Normen zu beachten, beispielsweise bei Haftungsfragen des Geschäftsführers einer GmbH. Ich setze mich ganzheitlich und bundesweit für Ihre Interessen im Insolvenzrecht ein. Je früher wir uns gemeinsam mit ihrer aktuellen Situation auseinandersetzen, desto besser stehen regelmäßig die Chancen, Ihre Selbstständigkeit und folglich auch Ihre Existenz zu bewahren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf. Profitieren Sie von Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Insolvenz mit 50

Privatinsolvenz mit 50

Privatinsolvenz mit 50? Was jetzt auf Sie zukommt

Geldsorgen drücken auf die Seele. Das ist kein Geheimnis. Wer in der heutigen Zeit mit den Ansprüchen der modernen Gesellschaft mithalten möchte und nicht immer über die notwendigen Geldmittel verfügt, ist rasch gezwungen einen Kredit zur Erfüllung seiner Wünsche oder jener der eigenen Familie in Betracht zu ziehen. Wie und wann man danach das geliehene Geld allerdings zurückzahlen kann, ist fraglich und zu schnell wird ein Stigma über die drohende Situation verhängt. Vor Kummer krank zu werden ist nicht der richtige Lösungsansatz.

Doch bei weitem sind es nicht zwangsläufig zu große Träume, die an der Realität zerschellen, wie die Wellen in der riesigen Brandung. Es sind die kleinen Ursachen, deren Auswirkung oftmals zu groß werden. Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind vielschichtig und keineswegs müssen sie in Ausgrenzung und Armut enden, sofern man bereit ist, rechtzeitig zu reagieren.

Der richtige Schritt

Zu den guten Entwicklungen der vergangenen Jahre zählt die positive Resonanz der Schuldenberatungen. Zu leicht droht die Konsumfalle und zu hart wird der Ausstieg. Wer Hilfe braucht, bekommt sie auch. Selbstverständlich ist es nicht einfach über Schulden und deren Gründe zu berichten und je höher das Alter, desto größer ist nicht zu selten die Scham darüber, es vorläufig nicht aus eigener Kraft geschafft zu haben.
Wer mit den Lebensjahren 50+ einen Schuldnerberater aufsucht, für den stehen allerdings auch aufgrund sehr unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenswege deutlich mehr Optionen offen, als für sehr junge Menschen. Angst ist ein schlechter Berater! Geht es bei Jüngeren im Kern darum die Zukunft besser zu gestalten, benötigen ältere Schuldner eine wesentlich kompaktere Vorgehensweise hinsichtlich ihrer Gesamtsituation und nicht zuletzt dem drohenden Erbrecht.

Insolvenz & Versagensängste

Auch wenn mit 50 oder mehr Lebensjahren Ängste eine differenziertere Rolle einnehmen, als im blutjungen Erwachsenenalter, so schadet es niemals professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn neben zeitlichen Abläufen und Prozessen müssen auch fachliche und menschliche Herausforderungen gemeistert werden. Um in jedem individuellen Fall die passende Lösung zu erarbeiten und für den Schuldner den richtigen Weg aus seiner finanziellen Schieflage erwirken zu können, braucht es eine Vielzahl an unterschiedlichen Kenntnissen. Eine Privatinsolvenz ist weder ein Trauma, noch ein Drama. Sie ist einfach das was sie ist: es fehlt dem Betreffenden an bedrucktem Papier und nicht selten mangelt es an freien Gedanken und Überlegungen.

Nicht schlimm und immer lösbar!

Varianten & Lösungen

Unerheblich in welchem Alter betroffene Schuldner eine Privatinsolvenz eröffnen, ihr muss zu aller erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorausgehen. Ist dieser gescheitert, darf das Verfahren eröffnet werden. Verhandlungen, Gespräche mit den Gläubigern, Banken und Unternehmen werden dabei von der Schuldenberatung durchgeführt. Sie hilft dem Betroffenen eine Lösung mit den Gläubigern zu erarbeiten und bemüht sich vorzeitig darum die Schulden effizient abzubauen.

Ist der Schuldenberg zu hoch und eine geregelte Dezimierung der Außenstände nicht möglich oder sinnvoll wird eine Privatinsolvenz angestrebt. Das sogenannte vereinfachte Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht eröffnet und dauert in der Regel 3 bis 6 Jahre. Neben der Restschuldenbefreiung bringt eine Privatinsolvenz einen weiteren entscheidenden Vorteil mit sich, denn während der gesamten Verfahrenslaufzeit sind Betroffene vor Pfändungen geschützt. Im Anschluss daran kann ein schuldenfreier neuer Lebensabschnitt beginnen.

Vererbte Schulden

Eine praktikable Möglichkeit bei älteren Menschen, die bereits ihre Rente beziehen, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. In diesem Fall werden Schulden nicht bedient. Für Geringbezieher von diversen Rentenansprüchen durchaus eine gute Lösung, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Einkommensverhältnisse noch verändern.

Wenn mit dem eigenen Tod die Erben zur Schuldenübernahme herangezogen werden, sollten diese entweder vorher in einem klärenden Gespräch über ihre Situation informiert werden oder sie haben die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Was moralisch oft nicht einfach erscheint und vielen Menschen im ersten Familiengrad schwerfällt, kann dennoch eine wesentliche Erleichterung bringen. Miteinander zu reden, wirkt in diesem Fall sehr positiv aus!

Die Haftung des Erbes zu begrenzen oder einen Vergleich mit anschließenden Ratenzahlungen zu schließen, ermöglicht den Erben eine rasche und direkte Befreiung von jeglichen Forderungen. Als Schuldnerberatung bedeutet dieser Weg in jedem Fall kurze Abwicklungsprozesse bei Vergleichslaufzeiten oder Ratenvereinbaren. Besonders für ältere Betroffene eine meist gute Lösung.

Die Vorteile

Eine große Anzahl an Schuldnern wartet mit der Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung so lange, bis die Schulden buchstäblich über den Kopf wachsen. Bei Privatinsolvenzen in allen Altersgruppen sind Ausnahmefälle zu verzeichnen. Nicht selten ist deshalb die Erleichterung groß, wenn Fakten geschaffen werden und sich das unsichtbare Damoklesschwert über den Köpfen der betroffenen Menschen in Luft auflöst.
Wer sich zu einer Privatinsolvenz entscheidet profitiert am Ende von entscheidenden Vorteilen:

• Psychologische Entlastung
• Zeitpunkt der Entschuldung ist kalkulierbar
• Sichere Schuldenfreiheit
• Deutlich mehr Einkommen
• Keine Pfändungen mehr
• Keine belastenden Briefe mit Zahlungsaufforderungen der Gläubiger
• Umfangreiche Restschuldbefreiung
• Negative Schufa-Einträge nach dem 3. Jahr der Restschulbefreiung gelöscht

Da die Belastungen der Vergangenheit aufgrund der finanziellen Engpässe sich häufig lebensverändernd auf die Betroffenen auswirken, lohnt es sich zeitgerecht bei Schuldnerberatungen mit vertrauensvollen Mitarbeitern vorstellig zu werden. Ihre weitreichenden fachlichen Kenntnisse und eine gute Balance an sozialkompetenten Eigenschaften machen aus professionellen Dienstleistern nicht selten freundschaftliche Begleithelfer.

Mit ihrem unermüdlichen Engagement schaffen sie eine optimale Ausgangsposition für Betroffene im fortgeschrittenen Alter ab 50 und haben dabei immer die individuelle Situation des Menschen vor Augen. Geht nicht – gibt es ganz einfach nicht!
Der kalkulierbare Zeitpunkt vollständiger Entschuldung, die damit verbundene psychische und physische Erleichterung und die Tatsache, dass die meisten Schuldner während ihrer Privatinsolvenz mehr Einkommen zur Verfügung haben, als vor Eröffnung des Verfahrens, lässt alle betroffenen Menschen sehr bald die positiven Auswirkungen einer Privatinsolvenz spüren.

Das Existenzminimum wird durch den Schuldnerberater geschützt und verhindert die Vollstreckung durch diverse Gläubiger. Aus diesem Grund bleiben Pfändungen aus und viele Schuldner haben mehr Geld zum Leben als vorher.

Wer die Privatinsolvenz hinter sich hat, profitiert nach der Restschuldbefreiung und nach Ablauf des dritten Jahres von der vollständigen Löschung aller Schufa-Register-Einträge. Außerdem werden Schuldner von Forderungen vergessener Gläubiger befreit, sofern Nachforschungsversuche erfolglos geblieben sind.