Credit Score

Was tun bei Negativmerkmalen in der Bonitätsauskunft oder unrichtigen Einträgen und / oder falschen Angaben zur Person sowie das einfordern von Positivmerkmalen

Geschrieben von Dipl.-Rechtswirt (FSH) David Loebert

Sie haben ein Problem bei einer Kreditanfrage oder einer Bestellung über einen Onlinehändler? Er möchte Ihnen nichts verkaufen oder Sie bekommen eine Ablehnung beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags aufgrund Unstimmigkeiten in der persönlichen Bonitätsauskunft?

Wir alle kennen die SCHUFA. Es gibt jedoch weitere Kreditauskunfteien, deren Bedeutung ebenfalls eine sehr große Rolle spielt wie die SCHUFA – die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei in Deutschland.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass zwar die Kreditauskunfteien – ausgenommen die SCHUFA- eine weniger wichtigere Rolle bei der Vergabe von Bankkrediten spielen, jedoch wird es umso mehr eine Rolle spielen, wenn beispielsweise Onlinegeschäfte, Telekommunikationsverträge, Händlerkredite, Abzahlungskaufverträge abgeschlossen werden.

Es bleibt meist nicht bei einer Abfrage, sondern manche Banken oder Unternehmen fragen gleichzeitig bei mehreren Wirtschaftsauskunfteien nach, je nach Art des abzuschließenden Geschäfts.

Sie möchten mit Sicherheit wissen, was bei Ihnen in der jeweiligen Auskunft steht – um zu prüfen-, ob der Eintrag berechtigt ist?

Jeder sollte sich mit der Sammlung, Auswertung und Weiterleitung von Daten der jeweiligen Wirtschaftsauskunfteien auseinandersetzen. In der Regel werden nicht nur Informationen über Zahlungsverhalten gespeichert, sondern die abgeschlossenen Geschäfte (Verträge) übermittelt und weitere Daten wie beispielsweise Personenstand, Beruf, Alter und Wohnortadresse gespeichert.

Wussten Sie das auch eBay, PayPal und web.de Anfragen starten und / oder Daten einspielen?

Sie sollten sich regelmäßig (einmal jährlich) um eine kostenlose Eigenauskunft sog. Selbstauskunft bemühen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein und bei Unstimmigkeiten die Einträge prüfen, ob diese tatsächlich berechtigt sind.

Es sind nicht nur die Auskünfte als solches interessant, sondern ebenfalls die Einschätzungen über ihre Person (Risikobewertung & Scorewerte).

Denken Sie bitte daran: Regelmäßige Selbstauskünfte sollten in ihrem Interesse sein und unrichtige Einträge (Daten) sofort berichtigt werden, denn es kommt immer wieder vor, dass Negativdaten veraltet sind oder auch zu ihrer Person falsche Daten gespeichert sein können.

Wenn unrichtige Einträge und / oder falsche Angaben zur Person gespeichert sind, kann dies zur falschen Berechnung des jeweiligen Scorewert führen!

Auch Ergänzungen können vorteilhaft sein, z.B. wenn ein Kredit vertragsgemäß zurückbezahlt wurde – hier kann ein sog. Positivmerkmal den Scorewert positiv beeinflussen.

Im Folgenden stelle ich die wichtigsten Links zur Abfrage einer Eigenauskunft der für mich relevantesten Kreditauskunfteien zur Verfügung, sodass hier eine Eigenauskunft von Ihnen beantragt werden kann. Ich beschränke mich dabei im Wesentlichen auf die Anfragen für Privatpersonen.

Gratis Selbstauskunft | Arvato Financial Solutions jetzt beantragen

Gratis Selbstauskunft | CRIFBÜRGEL (crifbuergel.de) jetzt beantragen

Gratis Selbstauskunft | Boniversum | Eigenauskunft

Gratis Selbstauskunft I CRIF GmbH jetzt beantragen

SCHUFA (Datenkopie – (nach Art. 15 DS-GVO)) jetzt beantragen

Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis können Sie über den nachfolgenden Link beantragen:

Selbstauskunft beim Vollstreckungsportal jetzt beantragen

Und zum guten Schluss:

In der Regel können Einträge gütlich ohne Probleme bei Vorlage entsprechender Nachweise bereinigt werden. Sollte es dennoch Probleme bei der Datenbereinigung geben, können hier Experten zurate gezogen werden.

Gerne bin ich Ihnen bei weiteren Fragen oder etwaigen Hilfestellungen behilflich.

 

 

Immobilienrettung

Immobilienrettung

Ziel der Immobilienrettung – Erhalt der Immobilie

Das Wort Immobilienrettung kann nur zu einer Richtung hin interpretiert und definiert werden; es geht um den Erhalt der Immobilie. Das ist umso wichtiger, wenn die Immobilie vom Besitzer selbstgenutzt wird. Er ist darauf angewiesen, in seinem Haus leben und wohnen zu können. Um das zu gewährleisten, muss der monatliche Schuldendienst mit Zinsen & Tilgung für das Immobiliendarlehen pünktlich und ungekürzt an den Darlehensgeber bezahlt werden. Diese Ratenhöhe korrespondiert bestenfalls rechnerisch mit der Kaltmiete für ein vergleichbares Zuhause. Hinzukommen hier wie da die Betriebskosten, auch Hausnebenkosten genannt, die Energiekosten sowie für den Hausbesitzer der Monatsbeitrag für die Risikolebens- oder für eine Restschuldversicherung. Dieser Kreislauf gerät dann aus dem Lot, wenn es zu Zahlungsproblemen kommt. Rechtlich gesehen liegt ein Vertragsverstoß vor; der Immobilienbesitzer hält sich nicht an die Pflichten des Darlehensvertrages. Dabei spielt es keine Rolle, ob das verschuldet oder verursacht geschieht. Für die Bewertung der Hausbank ist es entscheidend, dass die Zahlung ausbleibt. Das ist für den Hausbesitzer eine zunehmend prekäre Situation. Als Mieter wäre er dahingehend flexibel, dass er den Mietvertrag kündigt und eine andere, finanziell günstigere und eventuell kleinere Wohnung mietet. Der Immobilienbesitzer hingegen sitzt buchstäblich fest. Im Übrigen möchte er seine Immobilie auch gar nicht aufgeben. Ihm ist bewusst, dass er zu einem späteren Zeitpunkt vom Besitzer zum Immobilieneigentümer wird. Eines Tages gehören ihm Haus und Grundstück, wenn das Immobiliendarlehen zurückgezahlt und die Grundschuld gelöscht ist. Vor diesem Hintergrund sollte der Hausbesitzer alles dransetzen und alle Möglichkeiten nutzen, um seine Immobilie, bildlich gesprochen vor der Bank, zu retten. Meistens ist das in einer solch verfahrenen Situation ohne fremde, professionelle Hilfe nicht möglich. Bei einem mehrmonatigen oder noch längeren Zahlungsrückstand ist das Vertrauen der Hausbank, wie man sagt verspielt. Die Glaubwürdigkeit des Darlehensschuldners hat deutlich gelitten, und ebenso seine Kreditwürdigkeit. Die Mahnschreiben der Hausbank werden zunehmend energischer formuliert. Sie sind spätestens dann höchst unerfreulich, wenn mit einer Negativeintragung in der Schufa gedroht wird, oder noch schlimmer, mit Zwangsmaßnahmen wie Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung. Doch auch, oder gerade jetzt darf der Immobilienbesitzer den Kopf nicht in den Sand stecken. Er muss in dieser schwierigen Situation alles zur Immobilienrettung tun, was möglich ist. Und das ist eine ganze Menge!

Professionelle Hilfe bei der Kreditkündigung

Wenn der Darlehensgeber den Immobilienkredit fällig stellt, ihn in dem Sinne kündigt, dann ist die Situation zweifellos ernst, aber keineswegs hoffnungslos. Feststeht, dass der Immobilienbesitzer jetzt gekonnte Hilfe bei der Kreditkündigung suchen muss und sie auch bekommt. Zur Kreditkündigung gehört immer der Termin, zu dem der aktuelle Kreditsaldo zurückgezahlt werden muss. Geschieht das nicht, beginnt ab jetzt „die Uhr zu ticken“. Insofern ist eine Kreditkündigung immer so zu verstehen, dass es der Darlehensgläubiger ernst meint. Er drängt auf die Darlehensrückzahlung; selbst um den Preis einer Zwangsversteigerung und wohlwissend, dass dieser Weg für ihn mit Personal- und Verwaltungsaufwand sowie mit Kosten verbunden ist.

Im Übrigen ist in diesem Stadium völlig ungewiss
• wie hoch der Erlös aus der Zwangsversteigerung sein wird
• ob die Darlehensschuld aus dem Versteigerungserlös komplett gedeckt ist
• was mit einer möglicherweise verbleibenden Restschuld geschieht
– Umwandlung in einen Raten-/Verbraucherkredit
– Zahlungsfähigkeit des Schuldners Ja/Nein
– Mögliche Privatinsolvenz des Schuldners
– mit der Folge für die Hausbank, ihre Restforderung endgültig ausbuchen zu müssen

Vor diesem Hintergrund ist der Darlehensgeber durchaus gesprächsbereit; allerdings nicht mit dem mittlerweile „verbrannten“ Darlehensschuldner. An diesem Punkt ist die Professionalität eines aus Sicht der Bank ernst zu nehmenden, außenstehenden Dritten gefragt. Das sind wir als ein langjährig erfahrenes und erfolgreich tätiges Unternehmen rund um die Rettung von Immobilien mit Häusern und Wohnungen. Nach dem Motto „Für jedes Problem gibt es eine Lösung“ übernehmen wir als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner die dringend notwendige Verhandlung mit der Gläubigerbank. Mittlerweile kennen wir die familiäre sowie wirtschaftliche Situation des Schuldners. Aufgrund unseres Knowhows, unserer Erfahrung und Reputation können wir mit der Hausbank, wie es heißt, auf Augenhöhe sprechen. Was wir sagen, entspricht der Wahrheit, wird akzeptiert und in jeder Hinsicht als Hilfe bei Kreditkündigung ernst genommen.

Zu unseren ganz pragmatischen Lösungsvorschlagen als Hilfe bei Kreditablösung gehören
• Reduzierung der Monatsrate mit der Folge einer Laufzeitverlängerung
• Vorübergehende Tilgungsaussetzung bei unveränderter Weiterzahlung der Darlehenszinsen
• Kündigung des bestehenden Immobilienkredites bei gleichzeitiger neuer Anschlussfinanzierung
• Kreditkündigung mit anschließender Immobilienfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber
….. und weitere individuelle Möglichkeiten

Diese Beispiele machen deutlich, dass es vielfältige Chancen gibt, um mithilfe einer Kreditkündigung die schwierige Situation zu lösen, ohne die Immobilie zu verlieren oder zu gefährden. Entscheidend ist, dass mit der Hausbank gesprochen wird, und dass die mit sich reden lässt. Das übernehmen wir für den Schuldner. Im Grunde genommen haben beide Seiten ihr jeweils eigenes Ziel mit demselben Ergebnis: die Immobilie soll gerettet werden.

Die Lösung – Finanzierung und Umschuldung

Die Umschuldung ist ganz allgemein ein Bündel an mehreren Maßnahmen, mit dem der Verschuldete das Ziel verfolgt, seine Schuldensituation deutlich zu verbessern und eine dauerhafte Schuldentragfähigkeit zu erreichen. Wie das Wort formuliert, müssen die zukünftigen Schulden tragfähig, sprich bezahlbar sein. In Bezug auf die Immobilie bezieht sich eine solche Rettungsmaßnahme auf die beiden Bereiche Finanzierung sowie Umschuldung. Im Grunde genommen sind Finanzierung und Umschuldung ein Junktim; eins geht nicht ohne das andere, eins wird für das andere gebraucht. Die Verhandlungsposition gegenüber der Gläubigerbank ist deswegen gut und aussichtsreich, weil die ihrerseits keine Forderung ausbuchen, also nicht darauf verzichten muss. Wenn das erst einmal klargestellt ist und die Zustimmung der Hausbank findet, dann kann um den Modus Vivendi als die zukünftige Form des Miteinanders verhandelt werden. Auch das ist nur mit einem vom Gläubiger akzeptierten und respektierten Gesprächspartner möglich; in dieser Situation ist das allerdings nicht der Schuldner. Dem muss bewusst sein, dass er in nächster Zeit, und zwar auf Jahre hinaus, wie es genannt wird, den Gürtel deutlich enger schnallen muss. Er muss alles dransetzen, zukünftig das Immobiliendarlehen vertragsgemäß zurückzuzahlen. Die Umschuldung ist deswegen ein aussichtsreiches Mittel, weil der Zinssatz für ein einziges, wenn auch größeres Darlehen deutlich niedriger ist als für mehrere Kredite und Verbindlichkeiten bei verschiedenen Banken. Eine weitere Entlastung bringt die neue Laufzeitverlängerung. Die dadurch gegenüber bisher eingesparten Kosten erreichen schnell einen hohen zwei- bis dreistelligen Betrag. Ergänzend dazu muss die zukünftige Finanzprognose positiv sein. Dazu gehört das regelmäßige Arbeitseinkommen, bestenfalls abgesichert mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Für den Immobilienbesitzer sind Finanzierung und Umschuldung sozusagen die letzte Chance, um von seiner Hausbank ernst genommen zu werden und seine Immobilie retten zu können. Allzu große finanzielle Sprünge sind in naher Zukunft nicht möglich. Im Vordergrund steht die Sicherheit des Eigenheims mit der dauerhaften Finanzierung im Anschuss an die Umschuldung. Zu dem Verhandlungsergebnis gehört üblicherweise eine Vereinbarung, die den Immobilienbesitzer im wahrsten Sinne des Wortes bindet. Sie hat zum Gegenstand, dass der Darlehensgeber „nur solange stillhält, wie diese Zahlungsvereinbarung eingehalten wird“. Bei der geringsten Abweichung wie einem Zahlungsverzug um wenige Monatsraten oder um einige Monate wird diese Absprache hinfällig. Das hat dann automatisch und ohne jede weitere Ankündigung Zwangsmaßnahmen zur Folge; die Rettung der Immobilie vor der Zwangsversteigerung ist dann nahezu aussichtslos.

Absolutes Muss – Zwangsversteigerung vermeiden

Die Zwangsversteigerung ist eine allerletzte Maßnahme, um den Anspruch auf Ausgleich des offenen Saldos aus dem Immobiliendarlehen zu erzwingen. Die Folge davon ist, dass der bisherige Immobilienbesitzer sein Zuhause verlassen, dass er ausziehen muss. Jetzt ist der Traum vom Eigenheim und der zukünftigen Altersvorsorge endgültig hin. Mit Blick darauf gilt es alles zu tun, um die Zwangsversteigerung zu verhindern. Sie ist ein langwieriges, bürokratisch aufwändiges Verfahren und für den Gläubiger auch mit Kosten verbunden. Wenn die Gläubigerbank eine Zwangsversteigerung beantragt, dann wird die von dem für die Immobilienlage zuständigen Amtsgericht nach eingehender Prüfung angeordnet. Diese Anordnung wird dem Immobilienbesitzer förmlich, das heißt gegen Empfangsnachweis zugestellt. Sie enthält eine Rechtsbelehrung, in der darüber informiert wird, binnen einer Notfrist von zwei Wochen die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen zu können. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 30 ff ZVG, des Zwangsversteigerungsgesetzes. Jetzt muss gehandelt werden, und zwar sowohl schnell als auch professionell. Wenn diese Notfrist tatenlos verstrichen ist, dann lässt sich die Zwangsversteigerung nicht mehr aufhalten. Nach § 30 ZVG wird die Zwangsversteigerung eingestellt, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt, ihr also zustimmt. Nach § 30a ZVG „ist das Verfahren auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht darauf besteht, dass durch die Einstellung die Zwangsversteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht“. Diese einstweilige Einstellung wird vom Gericht entschieden und angeordnet. Das zu erreichen ist das Ziel in diesem kritischen Stadium. Ein solcher Antrag nach § 30a ZVG muss in jeder Hinsicht hieb- und stichfest, er muss ganz einfach gekonnt sein. Das schafft der Betroffene nicht allein; er muss sich, auch um auf Nummer sicher zu gehen, von kompetenter Seite helfen lassen.

Eine Bewilligung des Antrages auf einstweilige Einstellung hat mehrere Vorteile
• Weitere Kosten werden bis auf Weiteres vermieden
• Der Zeitgewinn von bis zu einem halben Jahr kann zur Rettung der Immobilie genutzt werden
• Die Gläubigerbank erkennt, dass sich ein Verhandeln doch lohnt, um die Zwangsversteigerung zu vermeiden
• Eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zum Erhalt der Immobilie ist gegenüber der gerichtlichen Zwangsvollstreckung allemal zeit- und kostensparender

Haus und Scheidung

Haus und Scheidung

Immobilien als Streit-und Schuldenfalle– darauf gilt es bei einer Scheidung zu achten

Eine Trennung ist in den meisten Fällen sowohl aus emotionaler als auch finanzieller Sicht alles andere als leicht. Vor allem wenn ein gemeinsames Eigenheim während der Ehe erworben wurde wird es jedoch oft besonders kompliziert.
Plötzlich stellt sich nämlich die Frage, ob das einstige Familiennest von einem der beiden Ehepartner weiter bewohnt werden soll, um zum Beispiel den Kindern zum Beispiel ein Leben in den eigenen vertrauten vier Wänden zu ermöglichen oder ob es auf aufgrund der hohen Kreditkarten sowie auch Nebenkosten doch besser ist, das Haus zu verkaufen und den Erlös zu teilen. der

Scheidungen kommen in den besten Familien vor

Sieht man sich aktuelle Statistiken zum Thema Ehe und Familie genauer an, kann eindeutig festgestellt werden, dass mittlerweile jede dritte geschlossene Ehe schlussendlich vor dem Scheidungsrichter endet und das meist alles andere als einvernehmlich. Die finanziellen Belastungen, die bei einer solchen Trennung entstehen können werden von den meisten Ehepartnern vor allem in glücklichen Tagen meist komplett außer Acht gelassen.
Ist eine gemeinsame Immobilie vorhanden, sollte daher möglichst schnell eine Entscheidung getroffen werden, was mit dieser passieren soll. Aus juristischer Sicht können hierbei unterschiedliche Möglichkeiten den richtigen Weg für beide Seiten darstellen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Einigung erzielt werden kann, wie das einstige Zuhause von nun an verwendet werden soll.

Wenn die Traumimmobilie zum Streitfall wird

Für viele Menschen geht mit dem Kauf der eigenen vier Wände ein lang gehegter Traum in Erfüllung, auf den viele Ehepaare lange hin gespart haben. Daher ist es ganz verständlich, dass die meisten Menschen auch emotional mit der Immobilie verbunden sind und es somit besonders schwer fällt, aus dieser auszuziehen, auch wenn die Kosten für einen der beiden Ehepartner all sein gar nicht oder kaum zu tragen sind. Kann aus diesen oder auch einen anderen Grund keine Entscheidung getroffen werden, was weiterhin passieren soll und kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung, wird Scheidung schließlich zum Rechtsstreitfall.
Die meisten Ehepaare entscheiden sich nämlich während ihrer Ehe für eine sogenannte Zugewinngemeinschaft, was so viel bedeutet wie das alles, was während der Ehe angeschafft wird beiden gleichberechtigt gehört. Diese Form des Zusammenlebens macht es natürlich umso schwieriger, wenn es schlussendlich doch zu einer Trennung kommt und jedem der beiden Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen Vermögens zusteht.

Ist ein Ehevertrag eine gute Idee?

Sieht man sich diese Rechtslage genauer an wird sehr schnell klar, dass es besser ist bereits am Anfang der Ehe festzulegen, wie die Vermögensverhältnisse im Falle einer Trennung aufzuteilen sind bzw. wie mit weiteren Gewinnen bzw. Schulden in der Zeit der Ehe umgegangen wird.
Auf diese Weise kann in vielen Fällen verhindert werden, dass es der Scheidungsprozess für alle Beteiligten noch kostspieliger und vor allem auch emotional belastender wird, als dies ohnehin der Fall ist.
Spätestens wenn über den Kauf bzw. den Bau eines eigenen Eigenheims nachgedacht wird ist es empfehlenswert sich darüber Gedanken zu machen, wie im Falle einer Trennung vorgegangen wird, denn hier sind nicht nur die bereits geleisteten Tilgungsraten sowie weiterhin bestehende Schulden abzuklären, sondern auch der Wertzuwachs der Immobilie kann zur Streitfrage werden. Natürlich stellt sich zudem die Frage, wer für die Nebenkosten, die Steuern und auch die Kreditraten aufkommt, bzw. wer in der Immobilie wohnhaft bleiben darf bzw. kann.
Folgende Wege und Lösungen stehen den einstigen Ehepartnern hierbei zur Verfügung, wobei wir uns gezielt den Ehepaaren widmen, die sich gegen einen Ehevertrag und somit gegen die Gütertrennung entschieden haben.

Die schnellste aber häufig emotional schwierigste Lösung: der Hausverkauf

Wird über eine Trennung nachgedacht und ein Eigenheim ist vorhanden, so scheint zunächst der Verkauf dieser Immobilie der logischste Schritt zu sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich beide Ehepartner einig sind und dieser Vorgehensweise zustimmen. Ist hingegen nur einer der beiden Ehepartner im Grundbuch als Besitzer eingetragen, so kann er oder sie im Alleingang entscheiden, ob es zur Veräußerung kommt.

Stehen beide Ex-Partner im Grundbuch, müssen Einigungen über alle wichtigen Punkte wie zum Beispiel die beauftragte Immobilienfirma, den Kaufpreis und schlussendlich natürlich auch dem Verkauf selbst getroffen werden. Ist das der Fall und die Veräußerung ist erfolgt, so muss sowohl der erzielte Kaufpreis sowie eventuell noch vorhandene Schulden unter den Betroffenen aufgeteilt werden.
Vor allem, wenn Kinder da sind bzw. wenn einer der beiden Ehepartner eine große emotionale Bindung zum Haus hat, ist dieser Schritt zum Verkauf jedoch meistens alles andere als leicht zu treffen und eine alternative Lösung muss her.

Ein Ehepartner behält das Haus

Im Gegensatz zum einvernehmlichen Hausverkauf im Falle einer Scheidung ist es in den meisten Fällen um einiges komplizierter, wenn sich einer der Ehepartner dazu entschließt, weiterhin in dem Eigenheim wohnhaft zu bleiben und nicht die finanziellen Mittel besitzt, um den anderen auszuzahlen.
Entschließt sich einer der Ex-Partner dazu das Haus weiterhin alleine zu bewohnen, muss zudem eine Abfindung für die Überschreibung der Hälfte bezahlt werden, die dem anderen gehört. Zudem wird eine sogenannte Grunderwerbsteuer fällig, die in vielen Fällen mehrere € 1000 betragen kann. Sollte dieses Vorgehen angedacht werden, noch bevor die Scheidung vollzogen wurde, so ist es besser, dies sofort Angriff zu nehmen, da gesetzlich verbundene Eheleute von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Die Bank muss ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein bestehender Kredit von nun an nur mehr von einem der beiden Ehepartner beglichen wird und die Finanzierung der Immobilie dementsprechend anzugleichen ist.

Entschädigungszahlung an den Ex-Ehepartner

Bleibt einer der beiden Ex-Partner in der Immobilie, hat dieses natürlich einen finanziellen Vorteil für ihn oder sie, da keine Miete zu zahlen ist. Aus diesem Grund steht dem Partner, der auszieht, eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu, wobei bei hier der ortsübliche Mietpreis für das jeweilige Haus oder die Wohnung als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Können sich die beteiligten Personen über die Höhe dieser Nutzungsentschädigung nicht einigen, wird in den meisten Fällen ein unabhängiger Gutachter zurate gezogen. Hierbei ist beim Scheidungsfall zu bedenken, dass die sogenannte Ausgleichszahlung dem Partner auf alle Fälle zusteht, der aus der Immobilie auszieht, während die sogenannte Nutzungsentschädigung eingefordert werden muss.
Es gibt jedoch eine Ausnahmesituation, in der das nicht der Fall ist: kommt der Ehepartner, der weiterhin im Haus bzw. der Immobilie erleben wird für die gesamten Kreditraten sowie Nebenkosten, besteht jedoch ebenfalls auf seinen Anspruch der Ausgleichzahlung, ist es möglich das der andere Partner auch rückwirkend die Nutzungsentschädigung erhält bzw. diese einfordern kann. Damit man im Scheidungsfall den Überblick über sämtliche Ansprüche und auch Zahlungspflichten behält ist es durchaus sinnvoll, einen Rechtsberater einzuschalten. So können Zahlungen, die einem bei der Scheidung zustehen auch zur rechten Zeit eingefordert werden, um keine finanziellen Einbußen bzw. Nachteile zu erfahren.

Wenn beide Ehepartner in der Immobilie wohnhaft bleiben

Auch wenn Erfahrungen zeigen, dass es sehr selten gut geht: immer mehr Ehepaare entscheiden sich dazu auch nach der Trennung weiterhin unter einem Dach zu leben und auf diese Weise einen Verkauf der Familienimmobilie abzuwenden, der häufig mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Juristisch abgesichert kann dieses Vorhaben allerdings nur dann werden, wenn innerhalb der Immobilie zwei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden sind, wobei diese entweder aus zwei separaten Wohnungen oder auch zwei Geschossen bestehen können. Ist das der Fall, kann mithilfe einer sogenannten notariellen Teilungserklärung eine Trennung der Immobilie durchgeführt werden. Ist das hingegen nicht der Fall und möchten die beiden Scheidungsparteien dennoch weiterhin in derselben Immobilie wohnhaft bleiben, muss in vielen Fällen ein Umbau durchgeführt werden, um dieses Vorhaben auf rechtlich sicherem Boden zu stellen.
Bei dieser Variante ist jedoch vor allem die emotionale Komponente nicht außer Acht zu lassen, denn weiterhin mit dem Ex-Partner unter einem Dach zu leben heißt auch, diesen in regelmäßigen Abständen zu sehen und so auch mit eventuellen neuen Partnern konfrontiert zu werden. Nur in Fällen einer einvernehmlichen Scheidung ist es daher empfehlenswert, sich über diese Lösung überhaupt Gedanken zu machen.

Die Vermietung der Immobilie

Kann keine wirkliche Einigung darüber getroffen werden, wie es für die Immobilie nach der Trennung weitergehen soll bzw. wer weiterhin in der Wohnimmobilie leben darf und ist vielleicht auch der Verkauf des Hauses bzw. der Wohnung aufgrund des schlechten Marktes aktuell keine gute Lösung, kann außerdem noch über die Vermietung dieser nachgedacht werden. Das hat den Vorteil, dass man zum einen keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen muss, das Haus oder die Wohnung allerdings weiterhin bewohnt und somit in Stand gehalten bzw. beheizt wird. Zudem kann die monatliche Miete ganz einfach unter den beiden Ex Partnern aufgeteilt werden und finanzielle Streitereien bleiben so in den meisten Fällen aus. Auch etwaige Schadensfälle in der Immobilie wie zum Beispiel ein kaputter Wasserboiler können so zu gleichen Teilen gedeckt werden. Wirklich umsetzbar ist diese Lösung allerdings nur dann, wenn es das Ex-Ehepaar schafft, diese Aufgabe, die sie weiterhin verbinden wird auch als gleichberechtigte Partner zu erfüllen und somit die Organisation der Vermietung rechtmäßig durchzuführen. Ist das nicht wirklich möglich bzw. hat einer immer das Gefühl, vom anderen übervorteilt zu werden, so stellt die Vermietung der einstigen Familienimmobilie keine wirkliche Alternative dar.

Wenn der absolute Ernstfall eintritt – die Versteigerung der Immobilie

Kann keine einvernehmliche Entscheidung darüber getroffen werden, wie es nach der Scheidung mit der gemeinsamen Wohnung oder auch dem Haus weitergehen soll bzw. weigert sich einer der beiden Ehepartner über einen längeren Zeitraum hinweg, einem vernünftigen Kaufangebot zuzustimmen so kann der Richter entscheiden, dass es zur Versteigerung der Immobilie kommt. Ist das der Fall wird ein Gutachter beauftragt, den Wert der Immobilie schätzt und anschließend eine sogenannte Untergrenze festzulegt. Die Untergrenze stellt auch das Einstiegsgebot für die anschließende Versteigerung dar. Dieses Vorgehen sollte jedoch unbedingt vermieden werden, da die Immobilie bei einer Versteigerung meist bis zu 30 % günstiger verkauft wird, als dies bei einer herkömmlichen Veräußerung der Fall wäre. Der Verkaufserlös der Versteigerung wird dennoch halbe/halbe zwischen den beiden Ex-Ehepartnern aufgeteilt, zuvor sind jedoch noch bestehende Schulden abzubezahlen. Reicht der Erlös aus dem Verkauf hierfür nicht aus, ist es schließlich die Pflicht der beiden Ex-Ehepartner die Kreditraten weiterhin gleichberechtigt zu tragen.

Fazit

Wenn sich Ehepaare dazu entschließen sich zu trennen, endet meist ein gemeinsamer Weg, währenddessen man sich vieles gemeinsam aufgebaut hat. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Varianten Gedanken zu machen, die im Falle eines Immobilienbesitzes möglich sind. Manchmal ist es die einfachste Lösung, die Immobilie zu verkaufen und den Gewinn untereinander aufzuteilen. Ist einem der beiden Ex Partner oder vielleicht auch beiden dieser Schritt zu drastisch, stellt die Vermietung des Hauses oder der Wohnung häufig die optimale Lösung dar. In jedem Falle sollte man die getroffene Entscheidung beim Notar vertraglich beglaubigen lassen, um Sicherheit über das weitere Vorgehen zu erlangen und weitere Streitpunkte zu vermeiden. Kommt es erst gar nicht so weit und es kann keine gemeinsam Entscheidung darüber getroffen werden, wie mit dem Haus oder der Wohnung vorgegangen werden soll, ist auf jeden Fall eine Rechtsberatung aufzusuchen. Schließlich soll die emotional aufgeladene Stimmung nicht im Endeffekt dazu führen, dass beide Partner schlussendlich auf viele € 1000 verzichten müssen und es zu großen finanziellen Einbußen kommt.

Zwangsversteigerung verhindern: Wenn der Verlust des Eigenheims droht

Zwangsversteigerung verhindern – wenn der Verlust des Eigenheims droht

Wenn der Beruf einfach nicht mehr genug einbringt oder Schicksalsschläge Ihnen den letzten Nerv rauben, kann Ihnen finanziell schnell der Boden unter den Füßen wegbrechen. Komplette Sicherheit ist diesbezüglich nie möglich, mit einigen Tricks lassen sich die Folgen eines derartigen finanziellen Einbruchs allerdings geringhalten. Besonders der Verlust des Wohneigentums ist eine häufige Folge zur Schuldeneintreibung und dadurch wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Mit meiner Hilfe sind Sie diesbezüglich allerdings jederzeit sicher beraten, sodass die Zwangsversteigerung auch in Ihrer Situation garantiert noch verhindert werden kann.

Wann droht eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie?

Der plötzliche Verlust des Wohneigentums hat meist rein finanzielle Gründe. Wenn es beispielsweise nach der Ehescheidung oder Krankheit zu finanziellen Engpässen kommt, leiden darunter häufig auch Ihre anderen wirtschaftlichen Verpflichtungen, denen Sie dann nicht mehr gerecht werden können. Um die entstehenden Schulden auszugleichen, kommt es zu Pfändungen, die im Extremfall natürlich auch Ihr Eigenheim betreffen können.

Auch der Weg in die Privatinsolvenz kann ein guter Grund für die Banken sein, Ihre Darlehen zu kündigen und von Ihnen plötzlich immense Geldsummen zu fordern. Um diese Summe begleichen zu können, leitet die betreffende Bank meist sehr schnell ein Zwangsversteigerungsverfahren, weshalb Sie handeln sollten, bevor Sie derartige Zwangszahlungen nicht mehr verhindern können.

Ihre Möglichkeiten zum Erreichen einer Einigung mit der Bank

Meist haben Sie die Möglichkeit, vor der Einleitung konkreterer Maßnahmen Ihren Ansprechpartner bei der Bank aufzusuchen und diesem Ihre Situation zu schildern. Dabei ist es allerdings sehr wichtig, vorher durch ein Expertengespräch Ihr Vorgehen zu besprechen, um mit maximalen Erfolgschancen ins Gespräch mit Ihrer Bank zu gehen. Die folgenden Ansätze sind für Sie dabei empfehlenswert, um Ihre Finanzierungsprobleme in den Griff zu bekommen auch ohne die Zwangsversteigerung Ihres Eigenheims zu einer friedlichen und rentablen Lösung zu kommen.

  • Vereinbarung einfacher finanzierbarer Raten

Auch wenn Sie durch regelmäßig anstehende Zahlungen in einem hohen Finanzbereich monatlich belastet werden, ist diese Option besser als der totale Finanzkollaps. Mithilfe einer zugehörigen Ratenstundung können Sie trotz der Belastung für einen gewissen Zeitraum wieder entspannter aufatmen und kurzfristig finanziell entlastet werden. Für langfristige Lösungen hilft Ihnen diese Option bei der ansteigenden Schuldenlast allerdings nicht.

Um allerdings überhaupt eine Genehmigung für die Stundung Ihrer Raten zu erhalten, muss Ihre Bank bereits während der Beantragung ein Ende Ihrer steigenden Schuldenlast abschätzen können. Gemeinsam erstellen wir im Rahmen des zuverlässigen Krisenmanagements die passenden Ansätze für Ihren Schuldenstopp, sodass Sie mithilfe einer Ratenstauung zumindest kurzfristig entlastet werden.

  • Verringerung oder Aussetzung der Tilgung

Sollten Sie nur kurzfristig von Schulden betroffen sein, können Sie mithilfe einer Verringerung Ihrer Tilgung das Finanzproblem schnell erledigen. In manchen Situationen sind die Raten für den Schuldner schlicht nicht tragbar, wodurch eine Verlängerung der Laufzeit zu günstigeren Raten bereits die nötige Entlastung bringen kann.

Auch hierfür müssen Sie Ihrer Bank allerdings gut nachvollziehbare Gründe liefern, da diese grundsätzlich nicht Ihren Vorstellungen und Wünschen gerecht werden muss. Mithilfe der passenden Verhandlungsansätze wird Ihre Bank aber mit Sicherheit nachvollziehen, dass eine Tilgungsverringerung auch für sie selbst von Vorteil ist. So dauert die Rückzahlung insgesamt zwar länger, verhilft Ihnen allerdings nachhaltig und zuverlässig aus der Schuldenfalle.

  • Professionelle Umschuldung

Da die Höhe der Zinsen in den letzten Jahren deutlich gefallen ist, müssen durch damals abgeschlossene Kredite noch deutlich höhere Zahlungen geleistet werden als heute. Eine Umschuldung würde Ihnen durch die ablaufende Zinsbindungsfrist eine deutlich günstigere Abschlussfinanzierung ermöglichen, sodass Sie mithilfe der richtigen Vereinbarungen nachhaltig sparen können.

So überzeugen Sie die profitorientierten Kreditunternehmen auch ohne Finanzkraft

Auch wenn Banken selbst durch eine Anpassung Ihres Kredits oder mithilfe einer Maßnahmenveränderung profitieren würden, lassen sie nicht immer einwandfrei mit sich verhandeln. Deshalb benötigen Sie einen sicheren Rückhalt, der Sie bei Streitfragen unterstützt und die idealen Strategien zur Überzeugung Ihres Kreditinstitutes entwickeln kann.

In einem persönlichen Gespräch können wir uns dafür genauer über Ihre finanziellen Hintergründe unterhalten, um für Ihre Bank eine positive Prognose entwickeln zu können. Dafür benötigen Sie im Vorhinein einen sicheren und regelmäßigen Verdienst sowie eine Absicherung gegen zeitweilig erneute Kreditaufnahmen, sodass Ihr Schuldenpotenzial sinken kann.

Wenn Sie die Bank anschließend von Ihrem Aufwärtstrend und Ihrer zukünftigen Finanzlage überzeugen können, steht einer positiven Entwicklung im Bereich der Schuldentilgung nichts mehr im Weg. Auf diese Weise konnten durch Gespräche mit der Bank und mithilfe neuentwickelter Strategien bereits zahlreiche Zwangsversteigerungen vermieden werden, wodurch den Schuldnern Ihr geliebtes Eigenheim geblieben ist.

Bekämpfen Sie mithilfe der passenden Strategie Ihren finanziellen Engpass

Viele Schuldner stehen dennoch vor der Frage, wie Sie trotz ihrer eigenen Vollzeittätigkeit und der Familie mehr Geld erwirtschaften können, um die nötigen Darlehen abzubezahlen. Damit Sie den gesetzlich gültigen Rahmen dabei nicht verlassen, empfiehlt sich diesbezüglich eine gemeinsame Planung und Absprache, sodass Ihre Immobilie als Geldanlage erhalten bleibt.

Um Ihren Engpass langfristig bekämpfen zu können, bieten sich beispielsweise Raumvermietungen oder der selbstgewählte Verkauf Ihrer Wertgegenstände an. Falls sich also in Ihrer Immobilie noch ein nicht genutztes Zimmer befindet, können Sie durch den Raum weitere regelmäßige Einnahmen generieren, durch die Sie Ihre Schulden tilgen und die Zwangsversteigerung verhindern können.

Auch geerbte Schmuckstücke oder tief im Keller verborgene Schätze können für Sie zum Befreier aus der Schuldenfalle werden, wodurch sie vom Wert Ihrer Einrichtung profitieren. Gerne lassen sich auf Wunsch dazu auch weitere Experten einschalten, mit denen wir den Wert Ihrer Einrichtung schätzen und Ihnen einen effektiven Plan erstellen können, wie Sie mithilfe dieser Gegenstände schnell wieder schuldenfrei werden.

Zum Überblick – 5 Kurztipps zum sparsamen und finanzierbaren Leben

  • Versuchen Sie, möglichst wenig Strom und Wasser zu verschwenden, um diese monatlichen Rechnungen möglichst gering zu halten.
  • Kündigen Sie nicht- oder kaum genutzte Abonnements und Verträge, die Ihnen monatlich unabhängig von der Nutzungshäufigkeit einen festen Betrag berechnen.
  • Prüfen Sie Ihre abgeschlossenen Versicherungen und vergleichen, ob die Police exakt Ihren Anforderungen entspricht oder ob es diesbezüglich noch finanziellen Optimierungsbedarf gibt.
  • Lassen Sie das eigene Auto möglichst häufig stehen und greifen auf den öffentlichen Personennahverkehr zurück. Dadurch sparen Sie sowohl Fahrzeug-, als auch Benzinkosten und Steuern.
  • Strukturieren Sie Ihre Einkaufspläne und Besorgungslisten, sodass möglichst wenig weitere Artikel schnell und unüberlegt Teil Ihres Einkaufs werden.

Ihre Vorteile einer professionellen Beratung durch mich als Experte für Ihr Krisen- und Verwaltungsmanagement

In vielen Situationen ist das Problem einzig und allein die mangelhafte Finanzierungsstrategie, weshalb wir gemeinsam mit Sicherheit an einer erfolgssichernden Maßnahme arbeiten können, um Ihr Eigenheim zu retten. Kontaktieren Sie mich dazu einfach mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular oder schreiben mir direkt eine E-Mail. Lassen Sie sich dabei nicht zu viel Zeit, damit wir gemeinsam die Zwangsversteigerung rechtzeitig und sicher abwenden können.

Gerne unterstütze ich Sie in der Funktion als Ihr Berater bei allen anstehenden Entscheidungsfragen und helfe Ihnen auch weiter, wenn das Versteigerungsverfahren bereits begonnen hat. Dennoch ist es entscheidend, möglichst schnell zu reagieren, bevor sich die Banken gegen Sie stellen und Ihre Kompromissvorschläge kein Gehör mehr finden.