Ab jetzt können Corona-Novemberhilfen beantragt werden

Geschrieben von Diplom-Rechtswirt David Loebert

Jeder der aktuell von den Schließungen betroffen ist (Gastronomen, Künstler und andere Selbstständige) können ab sofort Anträge elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen.

Es gibt zwar noch keine Software für die Antragstellung, sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Mittwoch, jedoch kann die Hilfe erst mal in Form von Abschlägen ausgezahlt werden. Um der Antragstellung gerecht zu werden, möchte er zusätzlich 130 Kräfte einsetzen, damit die der reibungslose Ablauf zügig gewährleistet werden kann. Auch ist er erleichtert, dass die finanzierten Hilfen vom Bund ab sofort durch Antragstellung entsprechend abgerufen werden können. Der Wirtschaftsminister teilte ebenso mit, dass auch wenn der Monat bereits fast vorbei sei, und erstmal Abschläge fließen werden, es dennoch umso wichtiger ist, dass der betroffene Personenkreis die Anträge dennoch rasch stellen kann.

Die Abschläge sollen nunmehr bis zu 10.000 Euro an Unternehmer fließen. Das ein Missbrauch möglichst unterbunden werden kann, dürfen diesmal nur registrierte Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Antragstellung auf den Weg bringen. Die sogenannten Solo-Selbstständigen können maximal bis zu 5.000,00 Euro direkt und ohne die Mitwirkung von Rechtsanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einen Antrag stellen. Über ein ELSTER-Zertifikat erfolgt die Authentifizierung. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller, so das Ministerium.

Die Novemberhilfe wird zunächst hälftig als Abschlagszahlung ausbezahlt.

Gerne stehe ich für Fragen rund um die Antragstellung zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.